Gebäudereinigung Los 1 bis Los 5 Referenznummer der Bekanntmachung: SE FM 9979-9983 OV2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Los 1 bis Los 5
Gebäudereinigung Los 1 bis Los 5
Los 1
Liegenschaften in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Los 2
Liegenschaften in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Los 3
Liegenschaften in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Los 4
Liegenschaften in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Los 5
Liegenschaften in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
In jedem Fall endet der Reinigungsvertrag spätestens am 31.12.2025, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe VI 3)
siehe VI 3)
siehe VI 3)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Haftpflichtversicherung die mindestens für:
a. Personenschäden 1.500.000 €
b. Sachschäden 1.500.000 €
c. Obhuts- und Bearbeitungsschäden 100.000 €
d. Abwasserschäden 100.000 €
e. Schlüsselverlustschäden 150.000 €
je Versicherungsfall abdeckt.
Der Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage entsprechender Versicherungsnachweise zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur e-Angebote über www.vergabe.berlin.de zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
• Anschreiben mit kurzer Unternehmensdarstellung und Organisationsaufbau
• Qualitätskonzept
• Referenzliste mit folgenden Angaben
o Mindestens 3 vergleichbare Objekte nicht älter als drei Jahre
o Art der ausgeführten Arbeiten,
o Dauer des Vertragsverhältnisses,
o Auftragsvolumen
o Auftraggeber
o beim Einsatz als Nachunternehmer zusätzlich Angaben zum Auftraggeber erforderlich
• Darstellung über das jährliche Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern der letzten 3 Jahre;
• Nachweise der Verwendung von Reinigungsmitteln mit Umweltzeichen
• Nachweis Qualifikation der Vorarbeiter/-innen als Gebäudereiniger/in je Los
• Nachweis Qualifikation der Objektleitung als Gebäudereiniger/in und eine mind. dreijährige Berufserfahrung je Los
• Nachweis das mindestens 25% Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gebäudereiniger/-in eingesetzt werden
• Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ)
Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
• Betriebshaftpflichtversicherung nach Zuschlagserteilung
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Zur Gewährleistung der Reinigungsleistungen und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos erfolgt eine Zuschlagslimitierung. Der Zuschlag wird auf maximal drei Lose je Bieter beschränkt.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland