Umbau Werksgebäude mit Büronutzung ZSA - Los 13 Heizung, Lüftung, Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000519064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3835440
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Werksgebäude mit Büronutzung ZSA - Los 13 Heizung, Lüftung, Sanitär
Lieferung und Montage der Heizung, Lüftung und Sanitär entsprechend anliegenden Vertragstext, Leistungsbeschreibung und aller sonstigen Anlagen - Los 13
Lieferung und Montage der Heizung, Lüftung und Sanitär entsprechend anliegenden Vertragstext, Leistungsbeschreibung und aller sonstigen Anlagen - Los 13
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Werksgebäude mit Büronutzung ZSA - Los 13 Heizung, Lüftung, Sanitär
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU aufgehoben, da alle eingereichten Angebote nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprachen und somit nicht weiter gewertet werden konnten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).