Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Ausgangssituation

Die Stadt Worms hat kurzfristig bis zum Jahreswechsel 2023 einen Systemwechsel von einer einmaligen zur wiederkehrenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu realisieren. Ab dann ist die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge, wie in Worms bisher gehandhabt, rechtlich nicht mehr zulässig.

Dieser Umstellungsprozess erfordert eine IT-Dienstleistung, die eine rechtssichere Grundlagenerfassung der hierzu erforderlichen Daten gewährleistet, diese Daten nebst Aufbereitung und Auswertung in ein GIS-System einbringt und sodann in ein Abrechnungsverfahren überführt.

Alle erhobenen Daten müssen im GIS erfasst und verarbeitet werden. Es geht dabei in Worms um weit über 50.000 Grundstücke bei derzeit 83.000 Einwohnern. Die Da-ten müssen fortlaufend/periodisch fortgeschrieben werden (Veränderungen im Katasterbestand, bauliche Bestandsveränderungen, Neubauten, Abrisse, Aufstockungen etc., Nachführen von Veränderungen in den Verschonungsgebieten, Veränderungen im Bestand der Gewerbebetriebe, Beachtung neuer Bebauungspläne).

Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wird zur Grundla-genermittlung, Datenanalyse und Fortführung der jeweiligen Abrechnungsgebiete und Abrechnungsflächen der Einsatz eines Geoinformationssystems (GIS) vo-rausgesetzt.

Die Stadt Worms setzt seit dem Jahr 2007 das in öffentlicher Ausschreibung be-schaffte GIS (nunmehr) der Fa. CAIGOS ein. Dieses GIS arbeitet mit einer war-tungsarmen Open-Source-Datenbank (PostgreSQL) auf Servern, welche durch die zuständige Abteilung in der Bauverwaltung der Stadt Worms selbstständig verwaltet werden kann. Die Verwaltung umfasst dabei die Installation, die Implementierung von Updates sowie die Fehlerbehebung im laufenden Betrieb.

Das GIS von der Fa. CAIGOS ist heute die zentrale Plattform zur Haltung und Ver-waltung aller kommunaler Geodaten der Stadt Worms.

Daher hat die Stadt Worms Ende 2020 bei ihrem Dienstleister, der Fa. CAIGOS, eine Marktanfrage über den Arbeitsaufwand und die Grundlagen für die erforderlichen IT-Dienstleistungen zur flächendeckenden Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gestellt.

Die Bewertung der vom Dienstleister dort vorgestellte Angebots- und Preisgestaltung hat, u.a. aufgezeigt, dass der Auftragswert deutlich über den Schwellenwert liegen wird. Ebenso wurde deutlich, dass die Preisgestaltung und der für die Stadt Worms verbundene Personalaufwand maßgeblich davon abhängig ist, dass auch für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge das GIS der Fa. CAIGOS neben ihren übrigen Anwendungen eingesetzt werden kann.

Mit Vermerk vom 09.08.2021/30.09.2021 hat die Abteilung 6.2- Stadtvermessung und Geoinformationssystem dargelegt, dass Anbieter von IT-Dienstleistungen zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen nicht auf das GIS der Fa. CAIGOS zur Aufgabenerfüllung zugreifen können und insoweit innerhalb der bestehenden Geo-Daten-Infrastruktur ein zweites GIS eingeführt werden müsste.

Weiterhin wurde dargelegt, dass das zusätzliche GIS eine Insellösung darstellen würde, welches seitens der Stadtverwaltung nur mit einem erheblichen zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand betrieben werden könnte.

Nach Einschätzung der Fachabteilung würde die Einführung eines weiteren GIS diverse Nachteile mit sich bringen:

- Zusätzlicher Personalaufwand hinsichtlich Installation, Konfiguration, Nutzerbetreuung, sowie Schulung für ein neues Softwareprodukt. (derzeit 1 Vollzeitstelle)

- Vorhaltung eines weiteren Geodatenservers, Aneignung des erforderli-chen Know-hows für den Betrieb einer zusätzlichen Geodatenbank und eines Datenbankservers, inklusive der Bereitstellung der personellen Ressourcen hierfür

- Paralleler Einsatz und Schulung der Mitarbeiter je nach Aufgabengebiet mit zwei GIS

- Aufwendige Migration der Geobasisdaten in das weitere GIS

- Absicherung der redundanten Datenhaltung.

2. Gegenstand der Markterkundung

Gegenstand der Markterkundung ist die Marktanfrage, ob IT-Dienstleister unter die-sen Rahmenbedingungen die Anforderungen der flächendeckenden Einführung der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge unter den genannten Rahmenbedingungen erfüllen können, d.h.:

- Beitragsrechtlich abgesicherte Durchführung der Grundlagenerfassung in Form von Auswertungen von bestehenden und zukünftigen Bebauungsplänen sowie Erhebungen der betroffenen Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und Gebäudekennzahlen;

- Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten in einem von der Fa. CAIGOS unabhängiges GIS für die anschließende beitragsrechtlich abgesicherte Ermittlung der Beitragshöhen;

- Übergabe der graphischen Daten und Sachdaten an ein der Fa. CAIGOS unabhängiges GIS sowie ein funktionsfähiges Abrechnungsverfahren für die Erhebung der Beiträge;

- Ggf. rechtssicherer Datenaustausch mit dem GIS von der Fa. CAIGOS

- Ggf. rechtsichere (parallele) Datenhaltung ohne das GIS von der Fa. CAIGOS

- Ggf. Darlegung einer Vermeidung einer personalintensiven Betreuung des als Insellösung einzusetzenden GIS

3.Aufgabenstellung der Markterkundung für die möglichen IT-Dienstleister

Vom möglichen interessierte IT-Dienstleister erwartet die Stadt Worms im Rahmen dieser Markterkundung insoweit eine detaillierte schriftliche Darstellung, ob entgegen der fundierten Einschätzung der Fachabteilung doch etablierte Marktlösungen bestehen, die den erwarteten hohen Umstellungsaufwand vermeiden.

Hierbei ist auf die diversen Aufgabenstellungen der Erbringung von IT-Dienstleistungen bei der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge und die Positionen zum Einsatz des GIS einzugehen.

4. Ziel der Markterkundung

Ziel dieser Markterkundung ist es, herauszufinden, ob der erwartete hohe Umstel-lungsaufwand sowie die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen sowie Kompatibilitätsproblemen nebst der Absicherung der Möglichkeit zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ab 2023 bestehen und eine Beschaffungsentscheidung ohne Durchführung eines Wettbewerbsverfahren zu treffen oder ob dies nicht der Fall ist.

5. Zeitrahmen

Im Jahr 2022 muss die Beschaffungsentscheidung für die IT-Lösung getroffen wer-den, damit die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen ab 2023 in Worms gewährleistet werden kann. Mithin ist diese Markterkundung möglichst noch Ende 2021 abzuschließen. Sollte die Markterkundung zu dem Ergebnis kommen, dass der anfallende Umstellungsaufwand nebst den erwarteten Risiken nicht besteht, wäre seitens der Stadt Worms die Entscheidung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach dem Kartellrecht (ggf. Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) einzuleiten. Ansonsten wird eine direkte Beschaffungsentscheidung in Betracht gezogen.

6. Verfahrensweise und Ansprechpartner

Die Markterkundung wird seitens der Ausschreibungsstelle der Stadt Worms durch-geführt.

Rückfragen zur Markterkundung sind bis zum 27. Oktober 2021 um 11:00 Uhr an [gelöscht] zu senden.

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 - Ausschreibungsstelle

Marktplatz 2

67547 Worms

Deutschland

Telefonnummer: [gelöscht]8/6409

Telefaxnummer: [gelöscht]9

E-Mail-Adresse: [gelöscht]

Antworten auf Rückfragen werden bis zum 02. November 2021 in anonymisierter Form beantwortet.

Die an der Markterkundung interessierten Unternehmen können der Ausschrei-bungsstelle eine E-Mail schicken. Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen zur Markterkundung werden dann per E-Mail bereitgestellt.

Um aktiv an der Markterkundung am Verfahren teilnehmen zu können (und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden oder die von interessierten IT-Dienstleistern ange-fragten Antworten zur Markterkundung zu geben) ist eine E-Mail mit Ihren Unternehmensdaten an [gelöscht] erforderlich. Unternehmen, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu informieren.

7. Abgabe der Antworten zur Markterkundung

Antworten zur Markterkundung von interessierten IT-Dienstleistern zur Markterkun-dung sind per E-Mail an [gelöscht] zu senden.

Frist hierfür ist der

09.November. 2021 um 11:00 Uhr.

8. Terminplan

Hieraus ergibt sich der folgende Terminplan:

Versendung der Bekanntmachung zur Markterkundung 06.10.2021

Frist für Rückfragen der interessierten Unternehmen zur Markterkundung 27.10.2021

Frist für Antworten auf die Rückfragen der interessierten Unternehmen zur Markterkundung 02.11.2021

Frist zum Eingang der Antworten inte-ressierter Unternehmen zur Markterkundung 09.11.2021

9. Inhalt der erwarteten Antworten interessierte Unternehmen zur Markterkundung

Interessierte Unternehmen werden gebeten,

• ihr Unternehmen schriftlich kurz vorzustellen,

• eine rechtlich unverbindliche Einschätzung zu den unter 3. geforderten Angaben zu machen. Dabei sollen entsprechenden Referenzen und Erfahrungen mitgeteilt werden.

10. Veröffentlichung der Markterkundung

Die Markterkundung wird in der Online-Fassung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union und auf auftragsboerse.de veröffentlicht. Die Stadt veröffentlicht die Markterkundung nebst den angegebenen Informationsunterlagen auf ihrer Homepage (www.worms.de).

11. Erstattung von Kosten

Kosten, die den Firmen durch die Bearbeitung der Markterkundung und der Teilnahme an den Erläuterungsgesprächen entstehen, werden nicht erstattet.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

12. Rechtscharakter der Markterkundung

Die Übersendung und Veröffentlichung dieser Informationsgrundlage enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der VgV, KonzVgV oder der VOB/A EU unterliegt. Ziel dieser Anfrage ist weder eine Auftrags- oder Konzessionsvergabe, sondern lediglich eine Markterkundung.

Im Vergaberecht stellt § 28 Abs. 1 VgV seit seinem Inkrafttreten am 28.04.2016 nunmehr eindeutig klar, dass der öffentliche Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Markterkundungen

→ zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und

→ zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und

-anforderungen durchführen darf.

Dies ist nach Ansicht des Gesetzgebers auch in vielen Fällen sinnvoll (BT-Drs. 18/7318 vom 20.01.2016, S. 169). Unzulässig ist gemäß § 28 Abs. 2 VgV lediglich die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Zwecke der Markterkundung - eine Markterkundung muss klar als solche gekennzeichnet sein.

Im Anschluss und nach Beendigung der Markterkundung ist beabsichtigt, je nach Ergebnis der Markterkundung und Entscheidung der Stadt Worms, den Beschaf-fungsvorgang in den dann vorgesehenen Verfahren umzusetzen. Teilnehmer der Markterkundung werden hiervon unterrichtet.

Worms, den 06.Oktober 2021

Ausschreibungsstelle der Stadt Worms

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/01/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021

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