Abfallentsorgung, Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll, PPK und Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: 176-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung, Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll, PPK und Sperrmüll
Ausschreibung der Abfallentsorgung der Stadt Garching b. München. Dabei wird das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll, PPK und Sperrmüll in drei Losen ausgeschrieben.
Los 1 Restmüll und Bioabfälle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Einsammeln und Befördern von Restmüll und Bioabfällen in der Stadt Garching im Vollservice und die Reinigung der Biotonnen. Die Behälter sind gem. Abfallwirtschaftssatzung aus dem Mülltonnenhäuschen und dem Grundstück zu holen und zurückzustellen. Die Biotonnen sind bei jeder Leerung vom Unternehmer unmittelbar nach der Leerung mit Hochdruck so auszuspülen, dass die Gefäße frei von Rückständen und Gerüchen sind. Der Restmüll und die Bioabfälle sind zu den vom Landkreis München und/oder von der Stadt bestimmten Anlagen zu transportieren. Die Abfuhr von Restmüll erfolgt grundsätzlich 14-täglich bis zu einer Größe von 660 l Gefäßen. Behälter der Größe von 660 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l Restmüll werden wöchentlich entleert. Die Abfuhr von Bioabfällen erfolgt wöchentlich.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Konzepte zur Sicherstellung der Abfuhr max. 15% Punkte
Jahresgehalt eines Fahrers max. 15% Punkte
Konzept zum Reklamationsmanagement max. 15% Punkte
Fahrzeug mit Antrieben für alle Fahrzeuge
Elektro und/oder Wasserstoff und/oder Hybrid max. 15% Punkte
Gesamtpreis max. 100% Punkte
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max.
30.06.2027
Los 2 PPK-Abfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Einsammeln und Befördern von PPK-Abfall in der Stadt Garching im Vollservice. Die Abfallbehältnisse sind vom vorgeschriebenen Bereitstellungsort aufzunehmen, anschließend in das Fahrzeug zu entleeren und nach ihrer Leerung geschlossen dorthin zurückzustellen - Vollservice. Der PPK-Abfall ist zu den vom Landkreis München und/oder von der Stadt bestimmten Anlagen zu transportieren. Die Behälter für PPK-Abfall werden grundsätzlich wie folgt geleert: 120 l & 240 l monatlich, somit 13 Leerungen im Jahr; 660 l & 1.100 l alle 14 Tage, somit 26 Leerungen im Jahr.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Konzepte zur Sicherstellung der Abfuhr max. 15% Punkte
Jahresgehalt eines Fahrers max. 15% Punkte
Konzept zum Reklamationsmanagement max. 15% Punkte
Fahrzeug mit Antrieben für alle Fahrzeuge
Elektro und/oder Wasserstoff und/oder Hybrid max. 15% Punkte
Gesamtpreis max. 100% Punkte
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max.
30.06.2027
Los 3 Sperrmüll, E-Schrott und Altkühlgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Einsammeln und Befördern von Sperrmüll, E-Schrott und Altkühlgeräte in der Stadt Garching auf Abruf. Der Sperrmüll, E-Schrott und die Altkühlgeräte sind zu den vom Landkreis München und/oder von der Stadt bestimmten Anlagen zu transportieren. Die Abfuhr des Sperrmülls, der Altkühlgeräte und des Elektronikschrotts (E-Schrott) erfolgt über Karten, welche der Bürger von der Stadt erhält und an den Unternehmer schickt. Die Abfuhr von Sperrmüll & E-Schrott & Altkühlgeräten hat mindestens einmal im Monat jedoch bis spätestens zum 15. des Monats stattzufinden.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Konzepte zur Sicherstellung der Abfuhr max. 15% Punkte
Jahresgehalt eines Fahrers max. 15% Punkte
Konzept zum Reklamationsmanagement max. 15% Punkte
Fahrzeug mit Antrieben für alle Fahrzeuge
Elektro und/oder Wasserstoff und/oder Hybrid max. 15% Punkte
Gesamtpreis max. 100% Punkte
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis max.
30.06.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gibt an, dass er in einer Berufsgenossenschaft eingetragen ist. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. (Bietergemeinschaften: Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft; Subunternehmer: Erklärung sowohl vom Bieter und von jedem Subunternehmer)
Nachweise über den Versicherungsschutz: Betriebshaftpflichtversicherung für jedes einzelne Schadensereignis mit mindestens 3 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden und 1 Mio. € für Sachschäden (Bietergemeinschaften: von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft; Subunternehmer: vom Bieter und von jedem Subunternehmer). Nachweis zum Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiges zur Erlaubnis/Eignung. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: Der Bieter erklärt, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen oder in den letzten zwei Jahren es keinen Verstoßes gegen Vorschriften gab, welche zu einem Eintrag in Gewerbezentralregister geführt haben, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorgelegen hat, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden und somit die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und/oder sich das Unternehmen des Bieters in Liquidation befindet. Ebenso bestätigt er, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt und auch derzeit keine Ermittlungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit laufen in Bezug auf illegaler Beschäftigung, Verstoß gegen Zahlung von Mindestlohn oder Unterschlagung/Betrug. Der Bieter erklärt, dass alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind und im Rahmen dieses Vergabeverfahrens keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben werden. Weiterhin bestätigt der Bieter, dass das Angebot ohne wettbewerbshemmende Absprachen mit Dritten erstellt wurde, kein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung läuft oder in den letzten 5 Jahre es eine rechtskräftige Verurteilung deswegen gab und eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann. (Bietergemeinschaften: Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft; Subunternehmer: Erklärung sowohl vom Bieter und von jedem Subunternehmer)
Der Bieter gibt den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Los an. Ebenso gibt der Bieter je Los mind. drei Referenzen, die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehen, an. (Bietergemeinschaften: Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft; Subunternehmer: Erklärung sowohl vom Bieter und von jedem Subunternehmer)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.