Beschaffung von e-PKW für den Fuhrpark der Stadt Bielefeld - Lieferung von 10 neuen batteriebetriebenen Kleinwagen (PKW) - Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5832
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von e-PKW für den Fuhrpark der Stadt Bielefeld - Lieferung von 10 neuen batteriebetriebenen Kleinwagen (PKW) -
Beschaffung von e-PKW für den Fuhrpark der Stadt Bielefeld
- Lieferung von 10 neuen batteriebetriebenen Kleinwagen (PKW) -
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Beschaffung von e-PKW für den Fuhrpark der Stadt Bielefeld
- Lieferung von 10 neuen batteriebetriebenen Kleinwagen (PKW) -
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen. Siehe auch ergänzende Hinweise unter "Zusätzliche Angaben".
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Wichtiger Hinweis zur Verwendung von Mitteln der EU:
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher reine batterieelektrische-Neufahrzeuge der Klasse M1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen im Durchführungszeitraum bis spätestens 31.08.2022 ausgeliefert und zugelassen sein.
Der letzte Liefertermin der Fahrzeuge samt aller zulassungsrelevanter Dokumente und Gutachten ist daher der 15.08.2022. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird der Umweltbetrieb die Abnahme verweigern und der Vertrag wird unwirksam.
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Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
### Kriterium "12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis":
Zu bewerten sind hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden. Für diese Positionen können maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden.
### Kriterium "13. Lieferzeit":
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 30 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen.
Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Der späteste Liefertermin für die Auslieferung der Fahrzeuge an den Auftraggeber ist der 15.08.2022. Ein späterer Liefertermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
### Kriterium "14. Garantie-/Gewährleistungszeitraum":
Für das Kriterium Garantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte und zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum erzielt werden.
Garantie (max. 25 Leistungspunkte):
48 und mehr Monate --> 25 Punkte
36 bis 47 Monate --> 18 Punkte
24 bis 35 Monate --> 15 Punkte
12 bis 23 Monate --> 10 Punkte
weniger als 12 Monate --> 0 Punkte
Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte):
36 und mehr Monate --> 25 Punkte
31 bis 35 Monate --> 18 Punkte
24 bis 30 Monate --> 12 Punkte
12 bis 23 Monate --> 10 Punkte
weniger als 12 Monate --> 0 Punkte
### Kriterium "Kundendienst und Service" mit den Unterpunkten "15.1 Standort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung"
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
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15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
- bis 30 km --> 40 Punkte
- über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte
- über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte
- über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte
- über 150 km --> 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
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15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte):
Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
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Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs
- innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte
- innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
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Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen
weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte
weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte
späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte
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Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang
alle 24 Stunden --> 4 Punkte
alle 48 Stunden --> 2 Punkte
länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
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Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fach-kundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen
Ja --> 3 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal
Ja --> 1 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen
Ja --> 3 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte) :
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
- bis 24 Stunden --> 20 Punkte
- zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
### Kriterium "16. Angebotspreis":
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher reine batterieelektrische-Neufahrzeuge der Klasse M1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen im Durchführungszeitraum bis spätestens 31.08.2022 ausgeliefert und zugelassen sein.
Der letzte Liefertermin der Fahrzeuge samt aller zulassungsrelevanter Dokumente und Gutachten ist daher der 15.08.2022. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird der Umweltbetrieb die Abnahme verweigern und der Vertrag wird unwirksam.
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10.2 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angaben zu 10.1 und 10.2 können auf den Formularen des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
***Wichtiger Hinweis zur Einhaltung von Förderrichtlinien:
Die Beschaffung wird durch das Förderprogramm durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher reine batterieelektrische-Neufahrzeuge der Klasse M1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 05. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen im Durchführungszeitraum bis spätestens 31.08.2022 ausgeliefert und zugelassen sein.
Der letzte Liefertermin der Fahrzeuge samt aller zulassungsrelevanter Dokumente und Gutachten ist daher der 15.08.2022. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird der Umweltbetrieb die Abnahme verweigern und der Vertrag wird unwirksam.
***10.3. Vorstellung eines Vorführfahrzeugs:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Fahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dies nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ97QC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]