Transport und Verwertung von Sortierresten und Reststoffen aus der Kamerasortieriungaus der Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-Worms
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von Sortierresten und Reststoffen aus der Kamerasortieriungaus der Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Alzey-Worms
Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Sortierreste aus der Vergärungsanlage in Framersheim (Abfallschlüssel 190501 - nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen.
Los 1: Siebreste der Siebanlage (Fraktion 20-80 mm- ca. 3.000 t/a) Los 2: Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem (Fraktion 0-20 mm - ca. 200 t/a)
Übernahme, Transport und Verwertung von Störstoffen
Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Alzey-Worms, an der Kreisstraße Nr. 30, in der Nähe der Ortsgemeinde 55234 Framersheim.
Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Siebreste aus der Vergärungsanlage in Framersheim.
Abfallschlüsselnummer 190501 - nicht kompostiere Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Die Siebreste (Fraktion 20-80 mm -ca. 3.000 t/a)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2024.
keine
Übernahme, Transport und Verwertung von Störstoffen
Vergärungsanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Alzey-Worms, an der Kreisstraße Nr. 30, in der Nähe der Ortsgemeinde 55234 Framersheim.
Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Reststoffe aus dem Kammeraerkennungssysen der Vergärungsanlage in Framersheim.
Abfallschlüsselnummer 190501 - nicht kompostiere Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Reststoffe (Fraktion 0-20 mm -ca. 200 t/a)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung bis maximal zum 31.12.2024.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
° Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) ° Eigenerklärung keine Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWB ° Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb ° Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage
° Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE) ° Nachweis Versicherungsschutz in Höhe von min. 5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen und Sachschäden
° Präqualifikationsnachweis oder Europäische Eigenerklärung (EEE),
° Formblatt A - Technische Leistungsfähigkeit ° Nachweis anerkannter Entsorgungsfachbetrieb ° Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage Formblatt B - Beschreibung Technische Leistungsfähigkeit. Hierbei sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
° Standort des Betriebshofes / der Entsorgungsanlage ° Kurze Beschreibung des Verwertungsverfahrens.
° Zu dem ist der Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage mit Nachweis, dass die Störstoffe (Sortierreste-Störstoffe (Abfallschlüsssel 190501) in der Anlage aufgenommen und verarbeitet werden dürfen, beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei befugte Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).