Leistung der Bauoberleitung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie der Objektüberwachung (Bauüberwachung) im Leistungsbildung Technische Ausrüstung - Kläranlage Brandenburg-Briest Referenznummer der Bekanntmachung: 194/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-ra.de
Adresse des Beschafferprofils: www.brawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Bauoberleitung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie der Objektüberwachung (Bauüberwachung) im Leistungsbildung Technische Ausrüstung - Kläranlage Brandenburg-Briest
Die BRAWAG beabsichtigt die Erneuerung des Zulaufbereichs der Kläranlage Brandenburg-Briest. Eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen findet sich in Anlage V1 der Vergabeunterlagen.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die
- der Bauoberleitung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 8, in Verbindung mit Anlage 12 (beschrieben in Anlage V5),
- der Objektüberwachung (Bauüberwachung) im Leistungsbildung Technische Ausrüstung nach § 55 Abs. 1 Nr. 8, in Verbindung mit Anlage 15 (beschrieben in Anlage V6).
Kläranlage Brandenburg-Briest Briester Weg 4 14774 Brandenburg an der Havel
Hier verweisen wir auf die beigefügte Anlage V1 - Baubeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45R0BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.