Gestellung von Gefahrstoffbehältern, Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von 3 Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Burgenlandkreises in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: B-90/06/2021 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görschen
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Gefahrstoffbehältern, Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von 3 Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Burgenlandkreises in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr
Gestellung von Gefahrstoffbehältern, Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von 3 Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Burgenlandkreises in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr
Wertstoffhof Naumburg: Hallesche Straße 60, 06618 Naumburg
Wertstoffhof Zeitz: Friedrich-Degelow-Straße, 06712 Zeitz
Wertstoffhof Weißenfels: Straße am Wehr, 06667 Weißenfels
Gestellung von Gefahrstoffbehältern, Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von 3 Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Burgenlandkreises in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestellung von Gefahrstoffbehältern, Abholung, Transport und ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von 3 Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet des Burgenlandkreises in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenmölsen
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).