Lieferung von 3.600 t Eisen III-Lösung zur Phosphatfällung für die Klärwerke Brake und Heepen in mehreren Abrufen ab Februar 2022 für 1,5 bis 2 Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5838
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3.600 t Eisen III-Lösung zur Phosphatfällung für die Klärwerke Brake und Heepen in mehreren Abrufen ab Februar 2022 für 1,5 bis 2 Jahre
Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung von 3.600 t saurer Eisensalzlösung auf Abruf. Ca. 70 % der Gesamtmenge werden auf dem Klärwerk Bielefeld-Brake benötigt, angeliefert als volle LKW-Ladungen. Ca. 30 % der Gesamtmenge werden auf dem Klärwerk Bielefeld-Heepen benötigt, angeliefert als LKW-Ladungen mit max. 18,5 m³.
In den Klärwerken Bielefeld-Heepen und Bielefeld-Brake wird zur Phosphatfällung eine saure Eisensalzlösung eingesetzt. Das einzusetzende Produkt muss eine Wirkstoffkonzentration von 11 % bis 15 % dreiwertigem Eisen (Fe3+) aufweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Sofern sich der Firmensitz innerhalb eines Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens befindet, beziehen sich die Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind: z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges.
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind: z. B. Nachweis in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges.
Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung.
Mindestens drei in deutscher Sprache abgefasste Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggebern aus Deutschland über vergleichbare Verfahren / Leistungen in den letzten drei Jahren einschließlich Benennung des jeweiligen Ansprechpartners mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.
Für das angebotene Produkt ein in deutscher Sprache abgefasstes Sicherheitsdatenblatt incl. technischer Produktdaten oder ein Sicherheitsdatenblatt und ein technisches Produktdatenblatt incl. der Angaben der Fe3+ -Konzentration.
Eine von einem externen Labor erstellte und in deutscher Sprache abgefasste Analyse des angebotenen Produktes (nicht älter als 2 Monate) auf die Stoffe: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, AOX (siehe hierzu DWA 202 Tab. 3).
Verbindlich gelten die Anforderungen des DWA-A 202 "Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser". Ebenso sind alle im o. g. Regelwerk aufgeführten Rechtsvorschriften, technischen Regeln sowie weitere DWA-Regelwerke zu beachten.
Die Anlieferung ist grundsätzlich nach allen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bzw. den Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9783
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.