Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: II33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Abholung und Sortierung sowie Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Behältergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an
Wertstoffhöfen des Auftraggebers
• Bedarfsgerechte Abholung von erfassten Geräte von den Wertstoffhöfen des
Auftraggebers
• Stellung einer Übergabestelle gem. ElektroG im Gebiet des AWV Isar-Inn
• Übernahme der Geräte und Sortierung in die Sammelgruppen gem. ElektroG
• Übergabe der Sammelgruppen an die EAR gem. ElektroG bzw. an beauftragte Dritte
des Auftraggebers
• Abholung und Transport sowie Übergabe von Batterien an Rücknahmesysteme
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 9 Monate vor seinem Ablauf schriftlich widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
• Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung und Transport und – sofern zutreffend – für den Umschlag der Elektro- und Elektronikaltgeräte und Batterien (z. B. mit gültigem Efb-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten)
• Benennung der Übergabestelle an die EAR nach ElektroG im Verbandsgebiet bzw. ggf. an den mit der Verwertung / Vermarktung beauftragten Dritten, die dem Auftragnehmer im Verbandsgebiet zur Verfügung steht sowie Benennung der Übergabestelle für Batterien nach BattG an Rücknahmesysteme. Sofern die vorgesehene Übergabestelle noch nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügt, ist vom Bieter glaubhaft darzustellen, dass die Verfügbarkeit bis Leistungsbeginn sichergestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.