ETCS Korridor Rhine-Alpine, TP Südwest, ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Offenburg, RBC Freiburg und RBC Buggingen + ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Basel 13 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43986
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Korridor Rhine-Alpine, TP Südwest, ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Offenburg, RBC Freiburg und RBC Buggingen + ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Basel 13
ETCS Korridor Rhine-Alpine, TP Südwest, ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Offenburg, RBC Freiburg und RBC Buggingen
INEA/CEF/TRAN/M2014/1050022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS Ausrüstung
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg, Buggingen
ETCS Korridor Rhine-Alpine, TP Südwest, ETCS Ausrüstung Level 2 RBC Offenburg, RBC Freiburg und RBC Buggingen
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Anbindung Online KMC für das RBC Buggingen
Das online Key Management Center ist für einen ETCS L2 Betrieb zwingend erforderlich und damit auch für den Werkerfolg. Bereits vorhandenes spezielles Fachwissen wird auch für zusätzliche Leistungen benötigt. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.