Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen - Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4-1-Schule/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen - Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen - Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
5 Grundschulen in der Welterbestadt Quedlinburg
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen - Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
Die Lieferleistung umfasst:
- Interaktiver 86 Zoll Touchscreen 37 Stück
- Lift-System 37 Stück
- 2 Seitenflügel für 86 Zoll 37 Stück
- PC Modul passend zum angebotenen Display 37 Stück
- Service und Wartung 5 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen - Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).