Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/663
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Esslingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Esslingen
Das Landratsamt Esslingen plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("VES") auf dem Grundstück Pulverwiesen 11, in Esslingen. Der Neubau steht im Kontext einer Neustrukturierung des Landratsamts Esslingen. Das Projekt umfasst eine Fläche von rd. 22.150 m² Nutzfläche und soll ca. 675 Arbeitsplätze sowie insgesamt bis zu 280 Mitarbeiterstellplätze beinhalten. Die bauliche Fertigstellung ist spätestens bis Juni 2025 geplant. Aspekte der Nachhaltigkeit sind umzusetzen. Das Gebäude hat eine Zertifizierung gemäß DGNB in GOLD zu erreichen und eine Energieeffizienz nach KfW 40 vorzuweisen.
Der AG überträgt dem AN die Planung, den schlüsselfertigen, funktionsbereiten und zur Aufnahme des Betriebs durch den AG geeigneten Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes mit Sondernutzungen (geförderte KiTa, Kantine, Zulassungsstelle, Sitzungssäle, Katastrophenzentrum) auf dem bisherigen Grundstück (Flst. Nr. 1043/1) einschließlich der Neugestaltung des Grundstücks und der öffentlichen Erschließung bis zur Leitungsgrenze bzw. bis zum Medienanschlusspunkt. Der Leistungsumfang umfasst auch Interimsmaßnahmen und Anpassungsarbeiten am "Erweiterungsbau".
Im Vorfeld der Baumaßnahme ist das bestehende Gebäude aus den 1970er Jahren fachgerecht zu räumen, abzubrechen und zu entsorgen - der angrenzende Erweiterungsbau muss dabei durchgängig betriebsbereit erhalten werden und für die Öffentlichkeit des Landkreises unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen. Dabei ist für den Erweiterungsbau ebenfalls das Anpassen der Tiefgaragenzufahrt, die Schaffung eines neuen Eingangsbereiches mit entsprechender Umsetzung des Brandschutzes Gegenstand der Leistung.
Teil der Leistung sind auch die Lieferleistungen zur Möblierung (KG 600) für die maßgeblichen Bürobereiche, Sitzungssäle, Kantine sowie Besprechungsbereiche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRB17
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de