Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39096
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Augsburg Hbf
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg Hbf
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Ort: Augsburg Hbf
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Anzeige von Leistungsänderungen 15_DB Bahnbau_zusätzliche Arbeiten in Verbindung mit Bz38.1n_DB Netz
Begründung:
Die Kabelverlegung des ZP9 und Indusi Kabel für das Signal R1 ist im Bahnsteig A / zwischen den Gleisen 1/2 baubegleitend zu erfolgen. Weiterhin ist das Bahnsteigpflaster auf Höhe der ZP9-Bediensäule "Nord" zu öffnen, um das Kabel hierfür zu verlegen.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN ist mit der Planung und Umsetzung der Bz30N bis Bz 40N beauftragt. Daher kann aus Gewährleistungs- und Koordinationsgründen diese Leistung nur durch diesen AN ausgeführt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Der BZ ist im Gesamtterminplan fest eingeplant. Eine Verschiebung würde das Gesamtprojekt gefährden.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21092021
Frist für EU-Bekanntmachung 20102021
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47 UVgO)