Rahmenvertrag für weiße und braune Ware Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 kbo 0005 IAK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbo-iak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für weiße und braune Ware
Rahmenvertrag für weiße und braune Ware
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Kauf von Weißer Ware (Haustechnik)
und Brauner Ware (Unterhaltungstechnik) durch die Auftraggeberin und die Lieferung
„frei Verwendungsstelle“ durch den Auftragnehmer. Daneben sind Serviceleistungen
(Montage, Installation und Reparatur) Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich, wenn diese Rahmenvereinbarung
nicht rechtzeitig mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß L124 Eintragung in das Berufsregister bzw. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
Gemäß L124 Nachweis des Jahresumsatzes der Jahre 2018 - 2020 sowie Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Vorlage von zwei Referenzen gemäß beigefügter Referenzbescheinigung - siehe hierzu auch
Die im L2110 Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Unterlagen müssen vorliegen:
- Nachweis, Eintrag in Handwerksrolle oder vergleichbar (Die Vergleichbarkeit ist auf
Anforderung der Vergabestelle durch den Bieter nachzuweisen.)
- Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- L 124 Eigenerklärung zur Eignung
- Referenzbescheinigung für die zwei im L 124 benannten Referenzen
- L 234 Erklärung Bewerbergemeinschaft*
- L 235 Verzeichnis Leistungen und Kap. anderer Unternehmen*
- L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer*
Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt
sein.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind.
Die Referenzen dürfen nicht älter sein als drei Jahre, d.h. Referenzen /
Leistungszeitraum ab 01.01.2018
Bereitstellung l Lieferung von weißer und/oder brauner Ware via Rahmenvertrag und
Einzelabruf
Durchführung von Geräteprüfungen nach VDE
Erbringung von Serviceleistungen l Reparaturleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen
Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax
oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)