Open Space Bonn - Austausch von Fensteranlagen inkl. Außenjalousien (inkl. LEP3) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0041

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f6228905-cc9a-4a3e-8bf0-154653e07ce3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open Space Bonn - Austausch von Fensteranlagen inkl. Außenjalousien (inkl. LEP3)

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0041
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421132 Einbau von Fenstern
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Austausch von Fensteranlagen einschließlich der

äußeren Sonnenschutzanlagen im Zuge der Erstellung des neuen Bürokonzeptes Open Space in den

Gebäuden Gebäude B (LEP2) und Gebäude D (LEP3).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44221100 Fenster
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Austausch von Fensteranlagen einschließlich der

äußeren Sonnenschutzanlagen im Zuge der Erstellung des neuen Bürokonzeptes Open Space in den

Gebäuden Gebäude B (LEP2) und Gebäude D (LEP3).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Umsätze: Angabe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich in jedem der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto.

2. Versicherungsschutz

Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter "Eignungskriterien" geforderten Angaben einzugeben.

Sollte der Bieter im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. registriert sein, so kann er diese Registrierung für den Nachweis seiner Eignung nutzen. Der Bieter hat hierfür seine Registrierungsnummer in den Angebotsunterlagen an der dafür vorgesehenen Stelle zu hinterlegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Geforderter Mindestumsatz: Der Umsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 3 Mio. € pro Geschäftsjahr betragen haben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):

für Personen, Sach- und Vermögensschäden EUR 5,0 Mio. je Versicherungsfall

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Referenzen

2) Anzahl Fachkräfte

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diesbezüglich nachfolgende Angaben zum Betrieb mittzuteilen:

- Anzahl der Ingenieure mit bautechnischer Fachrichtung über die der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt

- Anzahl der Meister aus dem Bereich der Tischler, Rollladen- und Sonnenschutzmechatronik oder vergleichbarer Qualifikation über die der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt

- Anzahl der Facharbeiter für Fassaden- und Glasfassadenbau oder vergleichbarer Qualifikation über die der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt

3) Mindestanzahl technische Fachkräfte

Die Eignungsnachweise sind per Eigenerklärung zu führen. Hierzu sind die auf der Vergabeplattform der KfW im Bieterassistenten im Reiter "Eignungskriterien" geforderten Angaben einzugeben.

Sollte der Bieter im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. registriert sein, so kann er diese Registrierung für den Nachweis seiner Eignung nutzen. Der Bieter hat hierfür seine Registrierungsnummer in den Angebotsunterlagen an der dafür vorgesehenen Stelle zu hinterlegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1)

Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine geeignete Referenzen verfügen, die im Jahr 2017 oder danach abgeschlossen wurden. Die Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sein.

Zu 3)

Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens über folgende technische Fachkräfte verfügen:

- 1 Ingenieur mit bautechnischer Fachrichtung oder 1 Meister aus dem Bereich der Tischler, Rollladen- und Sonnenschutzmechatronik oder vergleichbarer Qualifikation

- 3 Facharbeiter für Fassaden- und Glasfassadenbau oder vergleichbarer Qualifikation.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erfüllung dieses Vertrages die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze unabhängig von deren Adressaten einzuhalten, soweit sie in Bezug auf die Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der Vertragsleistungen Vorgaben enthalten:

(a) das geltende Recht, insbesondere geltende Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen, einschließlich dem jeweiligen Stand der Technik und der einschlägigen berufsständischen Praktiken, Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden,

(b) die dem Auftragnehmer bekannt gegebene Richtlinien der KfW sowie bei Vertragsleistungen, die in den Betriebsstätten der KfW zu erbringen sind, alle sicherheitsrelevanten Anweisungen und Hinweise der KfW. Diese umfassen für den Arbeitsschutz insbesondere die unter www.kfw.de/lieferanteninfo abrufbaren generellen Bestimmungen der Basisdokumente A „Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“ bzw. B „Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“,

(c) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 sowie

(d) die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (die Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 zum Verbot der Zwangsarbeit, die Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit sowie Übereinkommen Nr. 100 und Nr. 111 zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung).

2)

Der Auftragnehmer hat eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 v. H. der Nettoauftragssumme zu leisten.

Die vom Auftragnehmer für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v. H. der Netto-abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.deabgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.

2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).

3. Angaben im Gewerbezentralregister:

Dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass der Auftraggeber nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz anfordert.

4. Ortsbesichtigungen

Die KfW bietet Bietern vor Abgabe eines Angebots die Möglichkeit an, an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung durch den Bieter ist nicht verpflichtend, wird aber von der KfW empfohlen. Termine für eine Ortsbesichtigung sind im folgenden Zeitraum möglich:

Von Montag, dem 11.10.2021 bis Freitag, dem 15.10.2021.

Eine vor-Ort-Besichtigung ist jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der aktuellen Corona-Situation nur zwei externe Teilnehmer je Bieter für einen vor-Ort-Termin zugelassen sind.

Die Grundvoraussetzung für das Betreten der Räumlichkeiten der KfW ist die sog. 3G-Regel, d.h. die Personen müssen geimpft (Voller Impfschutz), oder getestet, oder genesen sein. Der aktuelle und betreffende Nachweis ist hierzu vom Bieter am Besuchstag vor Betreten der KfW-Räumlichkeiten zu erbringen bzw. vorzuzeigen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform.

5. Präqualifikation

Bieter, die im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. registriert sind, können diese Registrierung für den Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Es ist vom Bieter an entsprechender Stelle die Registrierungsnummer anzugeben. Sollten zu dieser Ausschreibung geforderte Nachweise oder Angaben nicht anhand der o.g. Präqualifikationsregistrierung zu erbringen bzw. nachzuvollziehen sein, so hat der Bieter diese gesondert mit seinem Angebot vorzulegen bzw. anzugeben

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2021

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