Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN EN 14530 Teil 22 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büsum
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-buesum-wesselburen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN EN 14530 Teil 22
Die Gemeinde Büsum beschafft ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Büsum
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
25761 Büsum
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25761 Büsum
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 & Zusammenführung aller Lose
Beladung für ein TLF 3000 nach DIN 14530-22 11-2019 (Kurzzeichen: Los 3)
25761 Büsum
Beladung für ein TLF 3000 nach DIN 14530-22 11-2019
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein TLF 3000 nach DIN 14530-22 11-2019 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz, Holstein
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/