Neubau und Neugestaltung Bahnhofsumfeld in Weilheim i.OB, BA 2a Ost- und Südseite Bahnhofsgebäude
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weilheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Neugestaltung Bahnhofsumfeld in Weilheim i.OB, BA 2a Ost- und Südseite Bahnhofsgebäude
Neubau und Neugestaltung der Straßenräume und Freiflächen am neuen Busbahnhof und im Bahnhofsumfeld in Weilheim i. OB.
Bahnhofstraße, Stadt Weilheim i.OB
– 20 m3 Bodenaushub
– 140 m3 Ausbau Tragschichten
– 190 m2 Abbruch Asphaltlfächen
– 120 m2 Abbruch Betonplatten
– 50 m Abbruch Bordsteine aus Beton
– 10 m Abbruch Kantensteine aus Beton
– 500 m2 Neubau Pflasterplatten aus Naturstein
– 225 m2 Neubau Asphaltflächen
– 50 m Natursteinborde, Breite 30 cm
– 16 m Natursteinborde, Breite 8 cm
– 1 Stück runde Baumschutzplatte aus Beton, Durchmesser 3,00 m
– 9 m Sitzelement aus Sichtbeton einschl. Beleuchtung
– 3 Stück Fahrradüberdachung, Maße 10 x 3,50 x 3,00 m einschl. Beleuchtung
– 335 m Leerrohr DA 110
– 1 Stück Kabelschacht aus Kunststoff, LW 400 x 400 mm
– 2 Stück Kabelschacht aus Kunststoff, LW 800 x 800 mm
– 62 m PP-Kanalrohr DN 160,
– 1 Stück Baumneupflanzung einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229307
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229307
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229307
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=229307
Mit Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer aufgefordert, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei der Vergabestelle einzureichen.
Auf die identische Optik des aus stadtarchitektonischen Gründen bemusterten und bereits im 1. Bauabschnitt verbauten Naturstein wird besonderen Wert gelegt. Es sind entsprechende Mustersteine innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Verfügbarkeit des verwendeten Natursteinmaterials ist für den Fortschritt der Baumaßnahme von entscheidender Bedeutung.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Weilheim i. OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i. OB
Es sind keine Bieter und bevollmächtigte Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Ort: München
Land: Deutschland