Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2021-0107
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung des Rohbaus für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg. Er erfolgt in Massivbauweise mit Außenbauteilen in WU-Beton. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung des AN mit offener Wasserhaltung
- Erdarbeiten
_ Erdaushub ca. 4.200 m³
_ Sickerleitungen ca. 250 m
_ Grundleitungen ca. 170 m
- Entwässerungskanalarbeiten ca. 200 m
- Erdungsarbeiten
- Betonarbeiten
_ Ortbeton-Bodenplatten und -Decken ca. 3.600 m³
_ Ortbeton-Wände und -Stützen ca. 1.800 m³
_ Fertigteilwände ca. 70 m³
_ Fertigteiltreppenläufe ca. 9 St á 18 Stg.
- Kammerbetonträger b/h = ca. 50/180 cm, 8 St. á ca. 27,25 m
- Mauerarbeiten ca. 60 m²
- Abdichtungsarbeiten
_ Frischbetonverbundfoliensystem an Wand und Boden ca. 4.300 m²
_ Sockelabdichtung ca. 150 m²
_ Dachabdichtung als Notabdichtung ca. 1.400 m²
- Perimeterdämmung an Außenwand erdberührter Bereiche ca. 1.500 m²,
unter Bodenplatte ca. 50 m²
- Verfüllarbeiten ca. 2.600 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vorbehaltlich vor Zuschlagserteilung: Kreditreformauskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächstausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilunganzufordern.
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt VHB 235
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eignungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -Bahnhofstraße 16-1861352 Bad Homburg v. d. HöheDeutschland
Auf die Regelungen des § 14EU VOB/A wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Gem. § 5 Abs. 3 u. 4 HVTG hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Auftragsvergabe seine ordnungsgemäße Teilnahme am Sozialkassenverfahren nachzuweisen; Vorlage einer Sozialkassenbescheinigung o. vgl. Nachweis.
2. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Entgegen der Darstellung unter Ziff. 2.4 des VHB 216 wird die Urkalkulation nur unter Anwesenheit oder aufgrund einer Genehmigung im Falle dessen, dass die persönliche Anwesenheit nicht möglich ist, geöffnet. Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages.
3. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
4. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
5. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland