Objektplanung – Freianlagen - §38 ff HOAI – Umbau, Sanierung und Teilneubau Ratsgymnasium Rotenburg (Wümme) Referenznummer der Bekanntmachung: 146/21/15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung – Freianlagen - §38 ff HOAI – Umbau, Sanierung und Teilneubau Ratsgymnasium Rotenburg (Wümme)
Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung – Freianlagen gemäß §§ 38 ff HOAI. Die Planung erfolgt für den Umbau, Sanierung und Teilneubau des Ratsgymnasiums Rotenburg (Wümme). Die Baumaßnahme erfolgt in sechs Bauaufgaben. Die Sanierung der Bibliothek und des Lehrerzimmers ist durch Fördermittel finanziert. Hier liegen besondere Fertigstellungsfristen vor.
Der Auftrag umfasst als stufenweise Beauftragung die Leistungsphasen 1 bis 9. In den Vergabeunterlagen finden sich, neben allen notwendigen Informationen zum Vergabeverfahren, in Abschnitt D die weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand.
27356 Rotenburg (Wümme)
Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung – Freianlagen gemäß §§ 38 ff HOAI. Die Planung erfolgt für den Umbau, Sanierung und Teilneubau des Ratsgymnasiums Rotenburg (Wümme). Die Baumaßnahme erfolgt in sechs Bauaufgaben. Die Sanierung der Bibliothek und des Lehrerzimmers ist durch Fördermittel finanziert. Hier liegen besondere Fertigstellungsfristen vor.
Der Auftrag umfasst als stufenweise Beauftragung die Leistungsphasen 1 bis 9. In den Vergabeunterlagen finden sich, neben allen notwendigen Informationen zum Vergabeverfahren, in Abschnitt D die weiteren Informationen zum Auftragsgegenstand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen)
Der Leistungsumsatz aus Planungsleistung muss min. 400.000,00 €/Jahr in den letzten drei Jahren betragen.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Es sind mindestens 3 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere
Aufträge anzugeben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung, näher Schulbau
- Mindestens eine Referenz als Umbau, Modernisierung HOAI §2 Abs. 5 oder 6
- Mindestens eine Referenz zu Umbauten im laufenden Betrieb
- Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 500 mindestens 500 T€ Euro (netto) je Referenz.
- Mindestens fünf aufeinanderfolgende Leistungsphasen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI.
- Angabe zur Honorarzone gemäß § 40 HOAI
- Leistungsbeginn des Bieters frühestens 2013
- Angaben der Fläche in m² – mindestens 1.500 m²
Es sind mindestens 3 Landschaftsarchitekten/Ingenieure im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Projektleiter mit min. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Stellvertretung mit min. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.