Planungsleistungen Umbau des Bahnhofsvorplatzes inkl. ZOB in Neustadt an der Weinstraße - Verkehrsanlagen und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Kö - 01/2021-220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Umbau des Bahnhofsvorplatzes inkl. ZOB in Neustadt an der Weinstraße - Verkehrsanlagen und Freianlagen
Planungsleistungen für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes inkl. ZOB in Neustadt an der Weinstraße - Verkehrsanlagen und Freianlagen
Neustadt an der Weinstraße
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße, Mittelzentrum in Rheinland-Pfalz, hat rund 53.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Gemarkungsfläche von ca. 11.700 ha. Damit zählt sie zu den drei flächenmäßig größten Städten des Bundeslandes. Das Bahnhofsumfeld befindet sich in zentraler Innenstadtlage, angrenzend an die Fußgängerzone, fünf Gehminuten vom historischen Stadtzentrum entfernt. Es repräsentiert mit Hauptbahnhof, Saalbau, Zentralem Omnibusbahnhof, Hauptpost und der benachbarten Hetzelgalerie den südlichen Funktionsschwerpunkt der Innenstadt. Große Teile des Bahnhofsvorplatzes werden aktuell durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) geprägt.
Der Hauptbahnhof ist der wichtigste Verknüpfungspunkt der Stadt zwischen Schienenpersonennahverkehr (drei RB-Linien, drei RE-Linien und zwei S-Bahn-Linien) und Bussen. Mit Ausnahme der Regionalbuslinie 574 sowie der Stadtbuslinie 511, halten alle Bus- und Rufbuslinien am Hauptbahnhof. Rund 12.800 Ein- und Aussteiger (3.100 Busverkehr/9.700 SPNV) pro Werktag nutzen den Bahnhof, hiervon sind ca. 50 % Umsteiger.
Der stadthistorisch bedeutsame Bahnhofsvorplatz und insbesondere der Zentrale Omnibus-bahnhof sind in die Jahre gekommen und erfüllen in keinster Weise mehr die Anforderungen an einen modernen ÖPNV Verknüpfungspunkt. Vielmehr ist der Bahnhofsvorplatz durch wesentliche gestalterische und funktionale Mängel geprägt.
2015 / 2016 wurde eine Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes durchgeführt (Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 und 2). Der siegreiche Vorentwurf einer Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern wurde Grundlage für die weitere Planung. Ab 2017 erfolgte dann die Erarbeitung der Entwurfsplanung Frei- und Verkehrsanlagen (Leistungsphase 3) durch das siegreiche Planerteam.
Parallel dazu wurde die Planung der Haltestellenüberdachungen (Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 bis 3) durch ein erfahrenes Architekturbüro in enger Abstimmung mit dem Planer für Frei- und Verkehrsanlagen erarbeitet. Ein weiteres qualifiziertes Büro übernahm die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 4) für die Überdachungen.
2020 erfolgten die finalen Abstimmungen der Planungen mit der Deutschen Bahn AG. Dar-über hinaus wurde ein Gestattungsvertrag zwischen der DB Station&Service AG als Grundstückseigentümerin und der Stadt Neustadt an der Weinstraße ausgehandelt, der Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen, die Bauausführung sowie die spätere Nutzung des Platzes festlegt.
Ende 2020 wurden dann aus drei Fördertöpfen (Städtebauförderung im Rahmen des Pro-gramms "Wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung", ÖPNV-Förderung, Echtzeitinitiative) Fördermittel beantragt. Positive Förderbescheide sind die Voraussetzung, um die Planungen für das Projekt weiterzubetreiben.
Für den weiteren Projektverlauf werden nun, aufbauend auf der vorliegenden Entwurfsplanung, Planungsleistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Freianlagen ab Leistungsphase 5 sowie verschiedene besondere Leistungen europaweit ausgeschrieben. Dar-über hinaus soll das Thema "Wasser auf dem Platz" ab Leistungsphase 1 nachbetrachtet werden.
Gegenstand der Planung ist die Herstellung eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes sowie eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am stadthistorisch und stadtgestalterisch bedeutsamen Bahnhofsvorplatz in Neustadt an der Weinstraße. Besondere Bedeutung hat im Projekt die Verknüpfung verkehrlicher und freiraumplanerischer Aspekte.
Wesentliche Projektziele sind:
• Schaffung einer barrierefreien Verkehrsanlage mit den vielfältigen Anforderungen an einen Zentralen Omnibusbahnhof, Verknüpfungen mit der Taxivorfahrt, Kurzzeitstellplätzen, Kiss&Ride-Bereich, Fahrradverleihanlagen, Fußgängerströmen vom und zum Bahnhaltepunkt und in Richtung Innenstadt sowie der Integration von Anlieger- und Sammelverkehren.
• Herstellung qualitätvoller, gut gestalteter Verkehrs- und Freianlagen mit hoher Aufenthaltsqualität in direkter Nachbarschaft zu Einzeldenkmälern in einem Bereich mit hoher stadträumlicher und baukultureller Bedeutung.
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, für den Gesamtplatz Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objektplanung Freianlagen - jeweils Grundleistungen ab LPH 5 - zu vergeben. Grundlage ist die dieser Ausschreibung beiliegende, von den Gremien beschlossene, mit den Fördermittelgebern und allen weiteren Akteuren abgestimmte Entwurfsplanung für den Gesamtplatz (Beauftragung Stufe I).
Darüber hinaus sollen für den Gesamtplatz verschiedene besondere Leistungen (z.B. die örtliche Bauüberwachung) vergeben werden, die den Leistungsbildern Verkehrsplanung und Freianlagen zusammen zugeordnet sind. Dies erklärt sich dadurch, dass im konkreten Projekt beide Leistungsbilder außergewöhnlich eng miteinander verzahnt sind und die besonderen Leistungen damit auch für den gesamten Platz zu betrachten sind (Beauftragung Stufe I).
Beim Beschluss der kommunalen Gremien über die Entwurfsplanung wurde festgelegt, dass das Thema "Wasser auf dem Platz" im weiteren Verfahren untersucht werden soll. Dabei geht es darum, Möglichkeiten von Wasser auf dem Platz aufzuzeigen, die insbesondere im Sommer positive Effekte auf das Kleinklima haben. Da dieses Thema in der bisherigen Planung nicht mitbetrachtet wurde, sollen hier zunächst Grundleistungen - LPH 1 bis 3 - aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen zum Thema "Wasser auf dem Platz" vergeben werden (Beauftragung Stufe I).
Die Grundleistungen - ab LPH 5 - werden als Beauftragung Stufe II vergeben.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Bearbeitungsstufe I. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe II besteht nicht. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung der Stufe II beim Vorliegen folgender Voraussetzungen vorzunehmen:
• Vorlage der endgültigen Entwurfsplanung sowie
• Beschluss der kommunalen Gremien über die Fortführung der Maßnahme.
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (20 %):
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (brutto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 330.000 € erzielt. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
6 Punkte U ≥ 330.000 €
5 Punkte U < 330.000 € und ≥ 280.000 €
4 Punkte U < 280.000 € und ≥ 230.000 €
3 Punkte U < 230.000 € und ≥ 180.000 €
2 Punkte U < 180.000 € und ≥ 130.000 €
1 Punkt U < 130.000 €
(Wichtung 10%)
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (brutto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für Leistungen Objektplanung für Freianlagen. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ 260.000 € erzielt. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
6 Punkte U ≥ 260.000 €
5 Punkte U < 260.000 € und ≥ 220.000 €
4 Punkte U < 220.000 € und ≥ 180.000 €
3 Punkte U < 180.000 € und ≥ 140.000 €
2 Punkte U < 140.000 € und ≥ 100.000 €
1 Punkt U < 100.000 €
(Wichtung 10%)
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (80 %)
Verkehrsanlage (40 %):
Eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsgeschäfte für Planungsleistungen. Dabei sind folgende Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit anzulegen:
• Verkehrsanlage aus dem Leistungsbild "Objektplanung Verkehrsanlagen".
• Innerörtliche Straßen, Plätze oder Verkehrsflächen.
• Mindestens normale verkehrstechnischen Anforderungen bzw. städtebaulicher Situation (mindestens Honorarzone III).
• Projekt ist abgeschlossen, d.h. die Verkehrsanlage wurde in Betrieb genommen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Referenz nicht älter als 6 Jahre, d.h. Inbetriebnahme nicht vor dem 1.11.2015.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die gesamte Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Freianlage (40 %):
Eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsgeschäfte für Planungsleistungen. Dabei sind folgende Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit anzulegen:
• Verkehrsanlage aus dem Leistungsbild "Objektplanung Freianlagen".
• Fußgängerbereich bzw. Stadtplatz mit mindestens mittlerer Ausstattungsintensität (min-destens Honorarzone III).
• Projekt ist abgeschlossen, d.h. die Freianlage wurde in Betrieb genommen. Maßgebli-cher Zeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Referenz nicht älter als 6 Jahre, d.h. Inbetriebnahme nicht vor dem 1.11.2015.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die gesamte Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Details zur Wertung finden sich in der Anlage 05 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, für den Gesamtplatz Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objektplanung Freianlagen - jeweils Grundleistungen ab LPH 5 - zu vergeben. Grundlage ist die dieser Ausschreibung beiliegende, von den Gremien beschlossene, mit den Fördermittelgebern und allen weiteren Akteuren abgestimmte Entwurfsplanung für den Gesamtplatz (Beauftragung Stufe I).
Darüber hinaus sollen für den Gesamtplatz verschiedene besondere Leistungen (z.B. die örtliche Bauüberwachung) vergeben werden, die den Leistungsbildern Verkehrsplanung und Freianlagen zusammen zugeordnet sind. Dies erklärt sich dadurch, dass im konkreten Projekt beide Leistungsbilder außergewöhnlich eng miteinander verzahnt sind und die besonderen Leistungen damit auch für den gesamten Platz zu betrachten sind (Beauftragung Stufe I).
Beim Beschluss der kommunalen Gremien über die Entwurfsplanung wurde festgelegt, dass das Thema "Wasser auf dem Platz" im weiteren Verfahren untersucht werden soll. Dabei geht es darum, Möglichkeiten von Wasser auf dem Platz aufzuzeigen, die insbesondere im Sommer positive Effekte auf das Kleinklima haben. Da dieses Thema in der bisherigen Planung nicht mitbetrachtet wurde, sollen hier zunächst Grundleistungen - LPH 1 bis 3 - aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen zum Thema "Wasser auf dem Platz" vergeben werden (Beauftragung Stufe I).
Die Grundleistungen - ab LPH 5 - werden als Beauftragung Stufe II vergeben.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Bearbeitungsstufe I. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe II besteht nicht. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung der Stufe II beim Vorliegen folgender Voraussetzungen vorzunehmen:
• Vorlage der endgültigen Entwurfsplanung sowie
• Beschluss der kommunalen Gremien über die Fortführung der Maßnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Büro/ zur Person des Bewerbers, zur Rechtsform des Bewerbers einschließlich Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
b) Eigenerklärung über die Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Auschschlussgründen nach § 124 GWB
a) Nachweis einer Berufs- und Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro
- für sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklörung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummer betragen. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
b) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren (getrennt für Verkehrsanlagen und Freianlagen), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zu a)
Mindestversicherungssummen:
- für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro
- für sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Je eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsgeschäfte aus den letzten 6 Jahren (Inbetriebnahme nicht vor dem 01.11.2015) für Planungsleistungen des Leistungsbildes "Objektplanung Verkehrsanlagen" sowie des Leistungsbildes "Objektplanung Freianlagen". Dabei werden Mindestkriterien für die Referenzen formuliert.
Bezüglich der geforderten Kriterien bzw. Wertung der geeigneten Referenzen vergleiche Vergabeunterlagen.
Den Wettbewerbsunterlagen sind entsprechende Vordrucke zur Angabe der jeweiligen Referenzen beigefügt.
Eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsgeschäfte für Planungsleistungen. Dabei sind folgende Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit anzulegen:
• Verkehrsanlage aus dem Leistungsbild "Objektplanung Verkehrsanlagen".
• Innerörtliche Straßen, Plätze oder Verkehrsflächen.
• Mindestens normale verkehrstechnischen Anforderungen bzw. städtebaulicher Situation (mindestens Honorarzone III).
• Projekt ist abgeschlossen, d.h. die Verkehrsanlage wurde in Betrieb genommen. Maß-geblicher Zeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Referenz nicht älter als 6 Jahre, d.h. Inbetriebnahme nicht vor dem 1.11.2015.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die gesamte Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsgeschäfte für Planungs-leistungen. Dabei sind folgende Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit anzulegen:
• Verkehrsanlage aus dem Leistungsbild "Objektplanung Freianlagen".
• Fußgängerbereich bzw. Stadtplatz mit mindestens mittlerer Ausstattungsintensität (min-destens Honorarzone III).
• Projekt ist abgeschlossen, d.h. die Freianlage wurde in Betrieb genommen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung.
• Referenz nicht älter als 6 Jahre, d.h. Inbetriebnahme nicht vor dem 1.11.2015.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird die gesamte Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Sonstige Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gem. III.I.2),
b) Bei der Vertragsausführung darf nur Personal eingesetzt werden, die eine Erklarung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben,
c) LTTG-Erklärungen des Bieters sowie ggf. von anderen müssen vorliegen
d) Bei Ausfall von Projektleiter*in ist ein adäquater Ersatz zu garantieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bewerbergemeinschaften
- Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein eigenes Formular "Teilnahmeantrag" erstellen,
- Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach Einreichung des Teilnahmeantrags gebildet haben. werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
b) Der Teilnahmeantrag muss die in den Wettbewerbsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
c) Im Falle von Unteraufträgen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Zum Nachweis, dass die entsprechenden Fertigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bis zur Auftragsvergabe einzureichen.
d) Im Falle der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen im Rahmen der Einreichung der Bewerbung zum Teilnahmewettbewerb eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe abzugeben sowie die einschlägigen Eignungsnachweise vorzulegen.
e) Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (pdf, zip, o. ä.) zusammen.
f) Der Teilnahmeantrag nebst Unterlagen muss elektronisch über http://www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Die Übermittlung auf anderen elektronischen Wegen (z. B. E-Mail, Fernsschreiber, Telebrief, Telefax) ist nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags kann mit fortgeschrittener/ qualifizierter Signatur/Siegel oder in Textform erfolgen. Bitte achten Sie bei der elektronischen Abgabe in Textform darauf, dass der Name des Bewerbers angegeben ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe Ihres Teilnahmeantrags die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://www.auftragsboerse.de. Bei Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/66601-476 oder per Mail: [gelöscht]).
Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihrer Unterlagen längere Zeit in Anspruch nimmt! Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
g) Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrags:
Siehe IV 2.2! Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Mit dem Teilnahmeantrag ist noch "kein" Angebot in jegwelcher Form abzugeben! Bitte geben Sie uns auch nicht mit ihrem Teilnahmeantrag die den Wettbewerbsunterlagen beigefügten Anhänge und Pläne zurück!
Die HOAI hat im Rahmen der Angebotskalkulation lediglich orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67434
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]