Markt Arnstorf – Grundschule - Leistungen der Objektplanung für Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 393 ArnstGS VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Arnstorf – Grundschule - Leistungen der Objektplanung für Gebäude
Markt Arnstorf - Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle, Erneuerung Schulgebäude - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
VgV-Verfahren ´Markt Arnstorf – Grundschule'
Ersatzneubau Turnhalle, Erneuerung Schulgebäude
Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI für:
• Neubau Turnhalle - Leistungsphasen 1-9
• Erneuerung Schulgebäude - Leistungsphasen 1-2
Der Markt Arnstorf plant für seine Grundschule die Erneuerung der Turnhalle (ggf. zzgl. Errichtung diverser Schulräumlichkeiten abgeleitet aus Flächendefiziten nach Raumprogramm, z.B. Räume für offene Ganztagsschule). Hierzu gab es diverse Machbarkeitsuntersuchungen, die im Ergebnis – ermöglicht durch neu hinzugekaufte Grundstücke - auf einen Ersatzneubau für die Turnhalle als präferierte Variante hinauslaufen. Für die Turnhalle (+ zugehörige Betriebsräume) ist bereits ein abgestimmtes Raumprogramm vorhanden. Das bestehende Flächendefizit der schulischen Räume soll weitestgehend mit der Maßnahme der Turnhalle behoben werden, insofern dies im Hinblick auf das zu erarbeitende Gesamtkonzept sinnvoll ist.
Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach FAG beantragt werden. Ziel ist, den Förderantrag für den bis Ende September 2022 zu erstellen und einzureichen. D.h. die Leistungsphase 3 ist bis Ende Juni 2022 abzuschließen.
Weitergehend umfasst der Auftrag Objektplanungsleistungen für die Erneuerung des Schulgebäudes, begrenzt auf den Umfang der Leistungsphasen 1 und 2. Dies umfasst im Wesentlichen die im Bestand vorhandenen schulischen Flächen. Ziel ist, eine Entscheidung herbeiführen zu können, in welcher Form die Schulerneuerung stattfinden soll (Umbau / Sanierung / Erweiterung / Ersatzneubau). Auch hierfür haben erste Variantenuntersuchungen stattgefunden. Ein abgestimmtes Raumprogramm ist noch nicht vorhanden.
Im Rahmen der Vorplanung ist die Umsetzung des gesamten Raumprogramms (Schule + Sport) zu prüfen und ein Gesamtkonzept mit Varianten für Schul- und Sporträumlichkeiten ist für die erforderlichen Entscheidungen zu erarbeiten.
Das Raumprogramm für die Sporthalle umfasst 620 m² NF 1-6 (Hallensportfläche inkl. Betriebsräume) und für die Schule rd. 1.830 m² NF 1-6 (davon rd. 300 m² Fehlbedarf).
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Annahme Baubeginn: Mitte 2023
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung.
Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 02.12.2021;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 44/2021 bekannt gegeben.
Für die Angebotsabgabe herrscht eine auf 21 Kalendertage verkürzte Frist gem. § 17 Abs. 7 VgV.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert.
Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands.
Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt. Die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
—Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥8 = 2 Pkt.; <8 und ≥6 = 1 Pkt.; <6 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto): ≥0,4 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,4 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestanforderung / Mindestkriterien:
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
-Berufsjahre Projektleitung Planung mit einschlägiger Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung jeweils: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2);
-Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung mit einschlägiger Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung jeweils: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2);
-Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung mit einschlägiger Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung jeweils: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2);
Bei fehlenden beruflichen Nachweisen oder Lebenslauf erfolgt Bepunktung Berufsjahre mit 0 Pkt.
Anforderung an Büroreferenzen:
Es sollten max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
—Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥3.000 m2 = 2 Pkt.; <3.000 m2 und ≥2.000 m2 = 1 Pkt.; <2.000 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
—Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥6,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <6,0 Mio. EUR und ≥5,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <5,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
—Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥2.500 m2 = 2 Pkt.; <2.500 m2 und ≥2.000 m2 = 1 Pkt.; <2.000 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300+400 netto ≥5,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <5,0 Mio. EUR und ≥4,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <4,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
—Bei mind. einem der wertbaren Referenzprojekte handelt es sich um eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen = 1 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Bei einem der wertbaren Referenzprojekte handelte es sich um ein Schulbauprojekt. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
—Mind. eines der wertbaren Referenzprojekte umfasste die Bearbeitung einer Sporthalle. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies, sowie der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang im bereitgestellten Referenzformular anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen ein entsprechendes Formblatt "Liste Referenzen" bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dergleichen werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften müssen je Mitglied einen Formularsatz einreichen. Arbeitsgemeinschaften müssen sich auch als solche bewerben und einen Ansprechpartner benennen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Mindestanforderungen an Referenzen:
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 8 (nach HOAI) oder mindestens Beginn der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags
- Durchgehende Referenzen zu mind. Leistungsphasen 2-8 (Objektplanung Gebäude) sind beauftragt nachzuweisen,
- Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung,
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.