Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: AKG_OV_01-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung
Die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH (AKG) betreibt das Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Stadt Kappeln. Neben dem zentralen Stadtkern, werden auch die Schmutzwässer außerhalb liegender Stadtteile auf der zentralen Kläranlage entsorgt.
Ein Teil der Stadtteile Kappelns liegt auf der Halbinsel Schwansen, so dass die Stadt Kappeln durch die Schlei, einem Meeresarm der Ostsee, getrennt wird.
Das Schmutzwasser im Einzugsgebiet der AKG auf der Halbinsel Schwansen wird am Pumpwerk Lüttfeld gesammelt und über zwei gedükerte Druckrohrleitungen zum Klärwerk Kappeln gepumpt.
Die Leitungen im Bereich des Dükers wurden Ende der 1960er Jahre in Betrieb genommen und sind aus Gründen der Betriebssicherheit redundant zu ersetzen.
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei, dem Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung.
Kappeln
Durch die zu planenden Baumaßnahmen soll die Schmutzwasserentsorgung der Schwansener Seite der Stadt Kappeln des Ostseeresortes Olpenitz und der Gemeinde Olpenitz langfristig sichergestellt werden. Das Schmutzwasser aus dem Ostseeresort Olpenitz sowie der Gemeinde Olpenitz soll durch die neu herzustellende Abwasserdruckrohrleitung in Richtung der neu zu erstellenden Pumpstation und dann durch den neu herzustellenden Schleidüker in Richtung Kläranlage der Stadt Kappeln gepumpt werden.
Nach aktuellem Zeitplan soll das neue Pumpwerk im Verlauf des Jahres 2021 in Betrieb gehen, welches für 150 m³/h und 800 m³/d ausgelegt sein wird. Die vorhandene rd. 6 km lange Abwasserdruckrohrleitung zum Zwischenpumpwerk Lüttfeld, das Pumpwerk Lüttfeld selbst, wie auch der Düker unter der Schlei sind für diese Abwassermengen hydraulisch deutlich unterdimensioniert und zu ersetzen.
Im Rahmen des anstehenden Projektes soll auch eine neue rd. 6 km lange Druckrohrleitung verlegt werden, das Pumpwerk Lüttfeld neu erstellt sowie zwei neue redundante Dükerleitungen unterhalb der Schlei zur Kläranlage verlegt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe II = LPh 5-7; Stufe III = LPh 8-9). Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRE6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.