Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: AKG_OV_01-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kappeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24376
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privatrechtliche und öffentlich beherrschte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung

Referenznummer der Bekanntmachung: AKG_OV_01-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Abwasserentsorgung Kappeln GmbH (AKG) betreibt das Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Stadt Kappeln. Neben dem zentralen Stadtkern, werden auch die Schmutzwässer außerhalb liegender Stadtteile auf der zentralen Kläranlage entsorgt.

Ein Teil der Stadtteile Kappelns liegt auf der Halbinsel Schwansen, so dass die Stadt Kappeln durch die Schlei, einem Meeresarm der Ostsee, getrennt wird.

Das Schmutzwasser im Einzugsgebiet der AKG auf der Halbinsel Schwansen wird am Pumpwerk Lüttfeld gesammelt und über zwei gedükerte Druckrohrleitungen zum Klärwerk Kappeln gepumpt.

Die Leitungen im Bereich des Dükers wurden Ende der 1960er Jahre in Betrieb genommen und sind aus Gründen der Betriebssicherheit redundant zu ersetzen.

Gegenstand dieses Offenen Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei, dem Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322200 Planung von Rohrleitungen
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

Kappeln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die zu planenden Baumaßnahmen soll die Schmutzwasserentsorgung der Schwansener Seite der Stadt Kappeln des Ostseeresortes Olpenitz und der Gemeinde Olpenitz langfristig sichergestellt werden. Das Schmutzwasser aus dem Ostseeresort Olpenitz sowie der Gemeinde Olpenitz soll durch die neu herzustellende Abwasserdruckrohrleitung in Richtung der neu zu erstellenden Pumpstation und dann durch den neu herzustellenden Schleidüker in Richtung Kläranlage der Stadt Kappeln gepumpt werden.

Nach aktuellem Zeitplan soll das neue Pumpwerk im Verlauf des Jahres 2021 in Betrieb gehen, welches für 150 m³/h und 800 m³/d ausgelegt sein wird. Die vorhandene rd. 6 km lange Abwasserdruckrohrleitung zum Zwischenpumpwerk Lüttfeld, das Pumpwerk Lüttfeld selbst, wie auch der Düker unter der Schlei sind für diese Abwassermengen hydraulisch deutlich unterdimensioniert und zu ersetzen.

Im Rahmen des anstehenden Projektes soll auch eine neue rd. 6 km lange Druckrohrleitung verlegt werden, das Pumpwerk Lüttfeld neu erstellt sowie zwei neue redundante Dükerleitungen unterhalb der Schlei zur Kläranlage verlegt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept Organisation des Planungsprozesses / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation (vorbehalten) / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe II = LPh 5-7; Stufe III = LPh 8-9). Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 022-052991
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die Dükerung der Schlei - Bau einer Pumpstation und einer Abwasserdruckrohrleitung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wurde erreicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRE6Y

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2021

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