ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001657
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt bei Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Heizung
Neustadt bei Coburg
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der neuen Heizungsanlage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Heizung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münchberg
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neustadt bei Coburg
Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Ausschreibung umfasst die Ausführung der neuen Heizungsanlage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münchberg
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Zusätzlich notwendige Leistungen vor allem den Bereich der Heizzentrale.
Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar. Die zusätzlich notwendigen Leistungen vor allem den Bereich der Heizzentrale betreffen. Diese Leistungen werden unmittelbar mit Montagebeginn ab Anfang Oktober dieses Jahrs benötigt. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich.