Lieferung und Montage von digitalen Tafeln für die Kerpener Grundschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_096
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von digitalen Tafeln für die Kerpener Grundschulen
Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage von digitalen Tafeln für die Klassenräume in den Kerpener Grundschulen. Dazu sind je nach Schule die
vorhandenen Kreidetafeln zu demontieren und zu entsorgen und mit der neuen digitalen Tafel inkl. Wandhalterung mit Liftfunktion zu ersetzen. An einigen Schulen entfällt die
Demontage, dort wird die digitale Tafel an einer nach Vorgabe benannten Wand montiert.
Stadtgebiet Kerpen div. Grundschulen 50171 Kerpen, Ulrichschule Hegelstraße 2 - 10 50170 Kerpen, Mühlenfeldschule Paul-Klee-Straße 2 - 8 50170 Kerpen, Albert-Schweitzer-Schule Waldstraße 26 50169 Kerpen, Theodor-Heuss-Schule Broichmühlenstraße 41 - 49 50171 Kerpen, Evangelische Grundschule Kölner Straße 29 - 35 50171 Kerpen, Elisabethschule Kunibertusstraße 51 - 61 50171 Kerpen, Albertus-Magnus-Schule Albertus-Magnus-Straße 5 50171 Kerpen, Grundschule im Park Broichstraße 10 50170 Kerpen, Clemensschule Am Schulberg 1 50169 Kerpen, Rathausschule Rathausstraße 5 50169 Kerpen, Grundschule Türnich Rosentalstraße 14 - 16 50169 Kerpen
Gesamtanzahl digitale Tafel und Halter: 120
Zu demontierende / entsorgende Kreidetafel: 102
Die Klassenräume verteilen sich in jeder Schule über 2 Etagen.
Keine der Schulen verfügt über einen Aufzug, Räume sind lediglich über
Treppenhaus erreichbar
Abschnitt IV: Verfahren
-
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs.2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YY5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.