Rahmenvereinbarungen über den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasserkanälen und Abwasserleitungen im Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02312
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.oowv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasserkanälen und Abwasserleitungen im Verbandsgebiet des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV)
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist u. a. im Bereich Abwasser tätig. Sein Entsorgungsgebiet ist 3.720 km2 groß und umfasst eine halbe Million Menschen. Für die Entsorgung betreibt der OOWV ein 4.661 km langes Kanalnetz. Der Ausbau und die Instandhaltung des Abwassernetzes machen in unregelmäßigen Abständen die Vergabe von Aufträgen zum Bau, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Abwasserkanälen erforderlich.
Diese Leistungen werden in dieser Ausschreibung auf sieben Lose (nach den Regionen im Entsorgungsgebiet des OOWV) aufgeteilt:
Los 1 = Landkreis Vechta (maximaler Gesamtwert: 300 Tsd. EUR netto p. a.)
Los 2 = Landkreis Cloppenburg (maximaler Gesamtwert: 350 Tsd.EUR netto p. a.)
Los 3 = Landkreis Oldenburg/ Landkreis Diepholz (maximaler Gesamtwert: 500 Tsd. EUR netto p. a.)
Los 4 = Stadt Oldenburg (maximaler Gesamtwert: 850 Tsd. EUR netto p. a.) zzgl. Rufbereitschaft (maximaler Gesamtwert:
32 Tsd. EUR netto p. a.)
Los 5 = Landkreis Wesermarsch/ Landkreis Cuxhaven (maximaler Gesamtwert: 650 Tsd. EUR netto p. a.)
Los 6 = Landkreis Friesland/ Landkreis Wittmund (maximaler Gesamtwert: 300 Tsd. EUR netto p. a.)
Los 7 = Landkreis Aurich (maximaler Gesamtwert: 300 Tsd. EUR netto p. a.)
Die oben genannten maximalen Gesamtwerte umfassen nicht die Materiallieferungen, die über den Logistikdienstleister des Auftraggebers bezogen werden müssen (siehe auch Anlage B2 der Vergabeunterlagen).
Da der OOWV in seinem Abwasserentsorgungsgebiet eine Vielzahl von Einzelaufträgen erteilen möchte und dabei auch auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte er für jedes Los Rahmenvereinbarungen vergeben. Er möchte diese Rahmenvereinbarungen überdies mit mehreren Unternehmen schließen, um einen reibungslosen Ablauf der Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Die Unternehmen können sich dabei auf mehrere Lose bewerben.
Region 1 (Landkreis Vechta)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 2 (Landkreis Cloppenburg)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 3 (Landkreis Oldenburg und Landkreis Diepholz)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 4 (Stadt Oldenburg)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 5 (Landkreis Wesermarsch und Landkreis Cuxhaven)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 6 (Landkreis Friesland und Landkreis Wittmund)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Region 7 (Landkreis Aurich)
Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV Verbandsgebiet des OOWV
Tiefbauarbeiten für Abwasserleitungen/-kanäle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auf-
traggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sachschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611 sind mindestens für die Beurteilungsgruppe AK3 zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Sofern die Anforderungen für die Beurteilungsgruppen AK1 und/oder AK2 erfüllt werden, sollen diese bereits mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte
Beurteilungsgruppen oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Hat das Unternehmen keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Angebots zu erlangen, muss es nachweisen, dass es die Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe in Textform über das Bietertool des "Deutschen Vergabeportals" (www.dtvp.de)
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Anwesenheit der Bieter bzw. Bevollmächtigte der Bieter. Einen Eröffnungstermin mit Bietern sieht die Sektorenverordnung nicht vor.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
im Jahr 2023
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYR4B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.oowv.de/home/