EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transportes von Restmüll und Restsperrmüll für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-2021-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transportes von Restmüll und Restsperrmüll für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW)
Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Übernahme und Transport von Restmüll;
- Los 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll.
Übernahme und Transport von Restmüll
- Übernahme von Restmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen (inkl. Containergestellung);
- Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf;
- Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Transport von Restsperrmüll
- Übernahme von Restsperrmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle in Bocholt mit Containerzügen (inkl. Containergestellung);
- Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf;
- Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern er nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von festen Siedlungsabfällen (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Bau- oder Gartenabfälle).
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von insgesamt mindestens 2.000 Mg pro Jahr an festen Siedlungsabfällen (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Bau- oder Gartenabfälle). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens haben ausschließlich elektronisch über den "Vergabesatellit Westfalen" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX97KQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.