Kirchheim b. München_Vorplätze S-Bahnhof Heimstetten_Neugestaltung mit Integration des Bestandes_Leistungen d. Obj.pl. Verkehrsanlagen, Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7), LPH 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kirchheim b. München_Vorplätze S-Bahnhof Heimstetten_Neugestaltung mit Integration des Bestandes_Leistungen d. Obj.pl. Verkehrsanlagen, Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7), LPH 1-9
Kirchheim b. München - Vorplätze S-Bahnhof Heimstetten - Neugestaltung mit Integration des Bestandes
Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7) gem. §41 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kirchheim Heimstetten
Die Gemeinde Kirchheim b. München plant am S-Bahnhof Heimstetten die Umgestaltung des P+R-Platzes auf der Nordseite (zwischen S-Bahnhof und Poinger Straße) zu einem Busbahnhof und die Errichtung eines Busbahnhofs mit LKW-Wendeplatz auf der Südseite (in der Hürderstraße).
Mit beplant werden soll auch der Parsdorfer Weg, der die Verbindungsachse zwischen den Bereichen darstellt und an ein neu geplantes P+R-Parkdeck angrenzt.
Für die beiden Bereiche auf der Nord- und Südseite liegen erste Planungsvarianten aus 2015, 2017, 2019 vor, die dann nicht weiterverfolgt wurden.
Der S-Bahnhof Heimstetten ist derzeit nur als S-Bahnhaltepunkt ausgebildet. Obwohl der Bahnhof in fußläufiger Nähe zu den beiden zentralen Bereichen Dorfmitte Heimstetten und dem Räter-Einkaufszentrum liegt, ist diese zentrale Lage im Stadtbild nicht ablesbar. Der Bahnhofsplatz ist baulich nur schwach gefasst, wenig attraktiv gestaltet und die Freiflächen sind nicht barrierefrei ausgebildet. Es gibt kaum attraktive Aufenthaltsbereiche in Bahnhofsnähe und keine Nutzungen im direkten Umfeld mit Bahnhofsbezug. Die Ausgestaltung des Bahnhofs entspricht nicht seiner zentralen Funktion als wichtiger Haltepunkt für die Gemeinde.
2024 wird die Landesgartenschau in Kirchheim-Heimstetten stattfinden, der S-Bahnhof soll dafür gestalterisch aufgewertet werden und einen ersten positiven Eindruck für die Besucher und Besucherinnen vermitteln. Darüber hinaus soll eine freiraumplanerisch, städtebaulich und architektonisch überzeugende Gesamtlösung für die Nutzer und Nutzerinnen des Personennahverkehrs entstehen. Die Verkehrssituation ist hingehend einer nachhaltigen Mobilität (Fußgänger, Fahrrad, Bus) zu optimieren.
Das Thema Natur soll integraler Bestandteil werden und sowohl gestalterisch wie auch funktional Berücksichtigung finden. Ziel ist insbesondere die Ausbildung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes als attraktiver, wieder erkennbarer Stadtraum mit hochwertigem Aufenthaltsbereich. Der Bahnhof sollte von den zentralen Wegeachsen (vom Räter-Einkaufszentrum und der Ortsmitte Heimstetten) erkennbar ausgebildet werden (z.B. über ein gut sichtbares, markantes Vordach).
Weiteres Ziel ist die Stärkung der Mobilität mit dem Fahrrad. Die entsprechende Ausgestaltung des Bahnhofsumfeldes soll ein weiterer Baustein zur Stärkung der autofreien Mobilität darstellen. Dazu gehören eine ansprechende Ausbildung des Bahnhofsumfeldes mit attraktiven Wartebereichen, die Anordnung von gesicherten Fahrradabstellflächen für E-Bikes, die Verbesserung der Orientierung und Aufwertung der
Wegeverbindungen zu den angrenzenden zentralen Bereichen usw. Zu berücksichtigen ist der barrierefreie Ausbau des Bahnhofbereichs.
Der neu zu gestaltende S-Bahnhof ist zudem Untersuchungsgegenstand der Smart City Modellkommune Kirchheim. Dies bedeutet, dass der S-Bahnhof mit unterschiedlichen Sensorsystemen (z.B. Messung der Luftqualität, Erfassung des Modal-Split) ausgestattet wird, um etwa die Wirksamkeit des Umweltverbunds, mögliche Veränderungen im Modal-Split sowie die Auswirkungen auf die Luftqualität messbar zu machen.
Terminliches Ziel ist ein Baubeginn im Frühjahr 2022 und Fertigstellung Ende 2023. Die Maßnahme soll aus Fördermitteln mit finanziert werden.
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos.
2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126 BGB einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kirchheim b. München_Vorplätze S-Bahnhof Heimstetten_Neugestaltung mit Integration des Bestandes_Leistungen d. Obj.pl. Verkehrsanlagen, Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7), LPH 1-9
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen.
Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen" bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).