Neubau der Grundschule Mengendamm in Hannover - Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI und Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI, Aufteilung in 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0882-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grundschule Mengendamm in Hannover - Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI und Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI, Aufteilung in 4 Lose
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit
Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion
und Integration berücksichtigt werden. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant.
Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
Phase1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa
Phase 2: Abbruch der Bestandsschule
Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle
Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und Ingenieurbauwerke in vier Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 4 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben.
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 9 für Ingenieurbauwerke
Hannover
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Los 1: Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 9 für
Ingenieurbauwerke gem. § 41, Nr. 1./2. HOAI
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und Ingenieurbauwerke in vier Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 4 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu
vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 9 für Anlagengruppe 1
Hannover
Los 2: Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 9 für
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen gem. § 53 HOAI
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und Ingenieurbauwerke in vier Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 4 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu
vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für Anlagengruppen: 2, 3 und 8
Hannover
Los 3: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende
Anlagengruppen:
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und Ingenieurbauwerke in vier Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 4 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu
vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für Anlagengruppen 4 und 5
Hannover
Los 4: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende
Anlagengruppen:
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und Ingenieurbauwerke in vier Lose.
Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 4 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu
vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD5Z5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.