BAL_7_731_1 Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaterstetten
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85591
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vaterstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAL_7_731_1 Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – Objektplanung Gebäude
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1-9
gemäߧ 34 HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte St. Anna in Baldham.
Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
Vaterstetten
Objektplanung Gebäude und Innenräume – Neubau Kindertagesstätte St. Anna in
Baldham – VgV-Verfahren:
Die Gemeinde Vaterstetten beabsichtigt eine 6-gruppige Kindertagesstätte auf
einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 2413, östl. der Arnikastraße, zu errichten.
Für den Baukörper mit Außenspielfläche wurde eine Grundstücksfläche von ca. 3
900 m festgelegt. Es sollen 3 Krippengruppen (36 Kinder) und 3
Kindergartengruppen (75 Kinder) - insgesamt also 111 Kinder – im neuen
Kinderhaus betreut werden. Die Maßnahme wird durch die Regierung von
Oberbayern gefördert. Die Kindertagesstätte ist in Holzbauweise zu errichten. Die
voraussichtlichen Bruttobaukosten KG 200 – KG 700 wurden auf ca. 5,5 Mio.
geschätzt.
Aspekte der Nachhaltigkeit sind in der Planung zu berücksichtigen. Dies betrifft die
Auswahl der Baustoffe sowie eine sorgfältige Detaillierung als Grundlage einer
wartungsarmen und dauerhaften Ausführung. Gestalterische Prinzipien sind
frühzeitig festzulegen und anhand des Gesamtbudgets zu überprüfen.
Das Grundstück ist bewaldet. Der Entwurf soll durch die Verschmelzung von
Innen- und Außenbereich die Nähe zum Wald erlebbar machen.
Das Konzept soll außerdem den Anforderungen einer wirtschaftlichen Bauweise mit
minimierter Haustechnik (Low-Tech) gerecht werden. Die Zielsetzung ist es, das
Gebäude so weit als möglich und ökonomisch vertretbar klimaneutral betreiben zu
können. Das beinhaltet insbesondere auch, die technischen Installationen auf ein
sinnvolles Maß zu reduzieren.
Das Lüftungskonzept sieht vor, das Gebäude auf natürlichem Wege über
Fensteröffnungen zu belüften. Das Ziel wäre der Verzicht auf mechanische
Lüftungsanlagen und die Schaffung eines angenehmen Raumklimas auch bei
hochsommerlichen Temperaturen. Um dies zu erreichen, wird frühzeitig ein
Sachverständiger für Bauphysik in die Planung eingebunden.
Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die jedoch nicht mehr
dem inzwischen geänderten Raumprogramm entspricht. Angesichts der
Lärmbelastung durch die südlich gelegene Bundesstraße wurde bereits eine
schalltechnische Voruntersuchung beauftragt. Demnach muss ein Lückenschluss
der bestehenden Lärmschutzwände erfolgen. Die privaten Lärmschutzwände sind
zu sichern. Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnisch optimierte Stellung des
Kinderhauses geprüft (z. B. schallabschließender Riegel, Außenspielfläche
nördlich).
Mit der Errichtung des Gebäudes soll im 2. Quartal 2023 begonnen werden. Die
Nutzungsaufnahme ist für August 2024 geplant.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder
mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. IIm Falle des
Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BAL_7_731_1 Neubau Kindertagesstätte St. Anna in Baldham – Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80799
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Dienstleistungen - 165974-2021 - TED Tenders Electronic Daily https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:165974-2021:TEXT:DE...
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Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: M
Land: Deutschland