Baustromversorgung Stufe 1 - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000231
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustromversorgung Stufe 1 - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Baustromversorgung Stufe 1 - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Baustromversorgung Stufe 1 - Klinikum Oldenburg – Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv- IMC, Pflege, Aufnahmestation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach 126b BGB !
Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben.
Dies erfolgt im Arbeitsschritt 1 von 2 "Angebot einreichen" und dort im Punkt "Angebot fertigstellen".
Im Anschluss muss im Arbeitsschritt 2 von 2 das Angebot dann noch „unterschrieben“ werden
Sie haben dann nur die Möglichkeit die Textform nach § 126 BGB zu wählen.
Anschließend müssen Sie dann nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Unterschreiben" klicken.
Damit ist Ihr Angebot dann abgegeben!
Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.