308 BEN KiKa - Neubau KiTa Katharina 308-1170-01 Maler- und Lackierarbeiten inkl. Außenputz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Endorf
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83093
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
308 BEN KiKa - Neubau KiTa Katharina 308-1170-01 Maler- und Lackierarbeiten inkl. Außenputz
308 BEN KiKa - Neubau KiTa Katharina
83093 Bad Endorf
65 m² Außenputz
80 m² Fassadenanstrich auf Beton außen
84 m² Innenputz
150 m² Epoxidharzbeschichtung Boden
72 m² Dünnschichtbeschichtung Zementbasis
40 m² Lackierarbeiten Geländerflächen
350 m² Beschichtung Sichtbeton
130 m² Beschichtung Treppenläufe Sichtbeton
1.000 m² Beschichtung Trockenbauwandflächen
70 m² Beschichtung GK-Decken
20 m² Wasserfester Anstrich auf Holzflächen
150 m² Ölen Sichtschalung WT außen
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
308 BEN KiKa - Neubau KiTa Katharina 308-1170-01 Maler- und Lackierarbeiten inkl. Außenputz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 Abs. 3 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.