Generalplanungsleistungen zum Neubau einer 2-Feld Sporthalle an der Oberschule Philipp Hackert in Prenzlau Referenznummer der Bekanntmachung: 650-EU-3-21-2-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zum Neubau einer 2-Feld Sporthalle an der Oberschule Philipp Hackert in Prenzlau
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die für den Neubau einer Sporthalle erforderlich sind:
- Generalplanungs- und Überwachungsleistungen einschließlich
- Objektplanung,
- Freianlagenplanung
- Planung Technische Gebäudeausrüstung
- Tragwerksplanung,
- Brandschutznachweis,
- Wärmeschutznachweis,
- Bauphysik
Oberschule Philipp Hackert Georg-Dreke-Ring 58 17291 Prenzlau
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 behält sich der Auftraggeber vor. Die im Rahmen des Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen beziehen sich damit auf das gesamte objektplanerische Vorhaben.
Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten:
- Planungszeit (LPH 1-4): 03/2022 bis 12/2022
- Planungszeit (LPH 5-7): 05/2023 bis 08/2023
- Bauzeit: 11/2023 bis 12/2024
Bei der oben angegebene Laufzeit handelt es sich um den voraussichtlichen Zeitraum der Vertragsdurchführung. Eine Änderung der Laufzeit behält sich der Auftraggeber vor.
Die Bewerbung von Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Zur Bewertung der Eignung der zugelassenen Bewerbungen werden die nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien herangezogen. Die Gewichtung der Kriterien sowie die Angaben zur Punktevergabe sind in der Bewertungsmatrix unter Punkt 3 aufgeführt.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.1 Durchschnittlicher jährlicher Gesamtbruttoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
1.2 Durchschnittlicher jährlicher Bruttoumsatz vergleichbarer Leistungen an Sonderbau-ten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 5, 10, 11, 12 und 13 BbgBO als Objekt- oder Generalplaner der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) des Bewerbers / der Bewerberge-meinschaft
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Architekten / Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018)
2.2 Örtliche Präsenz / Entfernung vom Sitz des Projektleiters zur Baustelle (schnelle Verfügbarkeit auf der Baustelle).
Die Ermittlung der Entfernung vom Sitz des Projektleiters zur Baustelle ist mit der In-ternetseite www.falk.de/routenplaner (kürzeste Strecke) zu berechnen.
2.3 Anzahl der Referenzen als Objekt- oder Generalplaner von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Bearbeitung der LP 4 bis 8
- Bruttobaukosten (Gesamtkosten der bearbeiteten KG) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2.4 Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen der technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderun-gen erfüllen:
- Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Bearbeitung der LP 4 - 8
- Bruttobaukosten (KG 400) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2.5 Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen an Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Bearbeitung der LP 4 - 8
- Bruttobaukosten (KG 500) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
2.6 Anzahl der Referenzen von in den letzten drei Geschäftsjahren (ab 2018) abge-schlossenen oder noch laufenden Projekten, die von einem öffentlichen Auftragge-ber beauftragt wurden.
2.7 Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen von in den letzten 10 Jahren abge-schlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Gebäudetyp: Sporthalle für Schule
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 behält sich der Auftraggeber vor. Die im Rahmen des Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen beziehen sich damit auf das gesamte objektplanerische Vorhaben.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen/Grund-leistungen der Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer ist / sind zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Architekt" berechtigt.
- Der Bewerber bzw. mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BbgBO bauvorlageberechtigt sein.
- Für den Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vor.
- durchschnittliche jährliche Gesamtbruttoumsatz
- durchschnittliche jährliche Bruttoumsatz vergleichbarer Leistungen
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtbruttoumsatz von mindestens 250.000,- EUR
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) einen durchschnittlichen jährlichen Bruttoumsatz vergleichbarer Leistungen an Sonderbauten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 5, 10, 11, 12 und 13 BbgBO als Objekt- oder Generalplaner von mindestens 100.000,- EUR.
- Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften jedes einzelne Mitglied der Bewerberge-meinschaft) verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in der nachfolgend benannten Höhe:
Personenschäden: 2.500.000,- EUR
Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
Ein aktueller Nachweis, welcher Angaben zur Versicherungsdauer enthalten muss, ist der Bewerbung beizufügen. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehen-den Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft beizu-fügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
- Büroausstattung - CAD-Arbeitsplatz
- Anzahl beschäftigter Architekten/Ingenieure
- Personal für die Projektbearbeitung behrrscht sicheren Umgang mit der deutschen Sprache (in Wort und Schrift)
- Referenzen als Objekt- oder Generalplaner für Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Referenzen als Freianlagenplaner für Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Referenzen für öffentlichen Auftraggeber
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt - neben einer üblichen Büroausstattung - mindestens über einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office-Anwendungen gewährleistet.
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) durchschnittlich mindestens 3 Architekten / Ingenieure beschäftigt.
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat ausschließlich Personal für die Projektbearbeitung einzusetzen, das den sicheren Umgang mit der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) beherrscht.
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz als Objekt- oder Generalplaner von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein) nachweisen. Die Referenz muss folgende Min-destanforderungen erfüllen:
- Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Bearbeitung der LP 4 bis 8
- Bruttobaukosten (Gesamtkosten der bearbeiteten KG) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz als Freian-lagenplaner von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen (Abschluss der LP 8 muss nach dem 31.12.2010 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten (Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2021 erfolgt sein) nachweisen. Die Referenz muss folgende Min-destanforderungen erfüllen:
- Neubau im Bildungsbau/Sporthallenbau
- Bearbeitung der LP 4 bis 8
- Bruttobaukosten (KG 500) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mindestens ein Projekt in den letzten 3 Jahren (ab 2018 abgeschlossene oder noch laufende Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber bearbeitet und kann Kenntnisse des Vergaberechtes für öffentliche Auf-traggeber nachweisen.
Der Bewerber muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 2 der Bauordnung Brandenburg verfügen.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt" bzw. "Ingenieur" und die Bauvorlageberechtigung des Bewerbers sind mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RAVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.