BSHÖ - Berufsschule Höchstädt - Neubau und Sanierung, Klassen- und Verwaltungsgebäude Bauabschnitt 1 414.01 Förderanlagen - Aufzug
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-dillingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BSHÖ - Berufsschule Höchstädt - Neubau und Sanierung, Klassen- und Verwaltungsgebäude Bauabschnitt 1 414.01 Förderanlagen - Aufzug
Lieferung und Montage eines barrierefreien Personen-Aufzug nach DIN mit 3 Haltestellen
-Kabinenmaß 2100/1100 mm
-Traglast 1.000 kg
Deisenhofer Straße, 89420 Höchstädt an der Donau
Lieferung und Montage eines barrierefreien Personen-Aufzug nach DIN mit 3 Haltestellen
-Kabinenmaß 2100/1100 mm
-Traglast 1.000 kg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BSHÖ - Berufsschule Höchstädt - Neubau und Sanierung, Klassen- und Verwaltungsgebäude Bauabschnitt 1 414.01 Förderanlagen - Aufzug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de