Behindertengerechter Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Korschenbroich - 2. Bauabschnitt -, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 55/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Behindertengerechter Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Korschenbroich - 2. Bauabschnitt -, Planungsleistungen
Vergabe von Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen.
Kurzdarstellung: Im Stadtgebiet der Stadt Korschenbroich befinden sich insgesamt rund 176 Bushaltestellen. Einige dieser Bushaltestellen wurden im Jahre 2011 und 2012 unter Gewährung von Zuwendungen ausgebaut. Die Maßnahme ist zwischenzeitlich abgerechnet. Im Stadtgebiet von Korschenbroich sind noch 120 Bushaltestellen nicht barrierefrei ausgebaut. Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 zu erreichen. Hierfür wurden die entsprechenden Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW beantragt. Für die 120 Bushaltestellen wurden zunächst die Grundlagenermittlung und die Vorplanung gem. HOAI erstellt.
41352 Korschenbroich
Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen.
Leistungsphase 3 und Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 47 HOAI. Besondere Leistung; werktägliche, örtliche Bauüberwachung. Besondere Leistungen gem. § 47 und Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI. Besondere Leistungen. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
1. 3 Referenzen (je 20 %)
Unterkriterien:
- örtliche Bauüberwachung (20 %)
- Erbrachte Leistungsphasen (15 %)
- Planung von Bushaltestellen (15 %)
- Referenzgröße Anzahl der Bushaltestellen (Stck) mind. 20 Stck (25 %)
- Referenzeigenschaft 1: öffentlicher Auftraggeber (10 %)
- Referenzeigenschaft 2: Einzatz von Fördermitteln (10 %)
- Referenzeigenschaft 3: Barrierefreiheit (5 %)
2. Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung im innerstädtischen Bereich z.B. Bushaltestellen (30 %)
Unterkriterien:
- Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in (15 %)
- Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in (15 %)
- Berufsjahre allgemein, Stellv. Projektleiter/-in (10 %)
- Berufsjahre als verantwortliche(r) Stellv. Projektleiter/-in (10 %)
- Berufsjahre allgemein, Bauleiter/-in (25 %)
- Berufsjahre als verantwortliche(r) Bauleiter/-in (25 %)
3. Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (10 %)
Unterkriterien:
- Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 (7 %)
- Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2018, 2019 und 2020 (3 %)
Nähere Ausführungen: s. TNW02_Eignungsmatrix 2021-08-23
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Mitgliedschaft Architekten-/Ingenieurkammer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung) gem. § 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV
Die zu vergebenden Planungsleistungen orientieren sich an dem Leistungsbild der HOAI. Insbesondere dem Leistungsbild gem. § 47 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu eventuellen Unklarheiten:
Enthalten die Unterlagen nach Ansicht des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich (über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes) darauf hinzuweisen. Solche Hinweise bzw. erbetene Auskünfte sind an die Zentrale Submissionsstelle zu richten.
Erbetene Auskünfte, die der vorgenannten Stelle nicht bis zum 03.10.2021 vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bewerber und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - nur bei begründeten Sachverhalten gewährt.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können Sie Ihren eingereichten Teilnahmeantrag schriftlich zurückziehen.
Hinweis zur Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag zurückzuziehen:
Bis zum Ende der Teilnahmefrist können Sie Ihren eingereichten Teilnahmeantrag über den Vergabemarktplatz zurückziehen.
Hinweis Kommunikation:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, die die Stadt Korschenbroich auf anderem Wege erreichen, besteht nicht.
Zuschlagskriterien der späteren Angebotswertung (nähere Ausführungen: s. B5_Zuschlagsmatrix_blanko):
1. Aussagen im Angebot zur Einhaltung von Terminen und Kosten (5 %)
Unterkriterien:
- Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt (50 %)
- Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt (50 %)
2. Angaben im Projektkonzept (65 %)
Unterkriterien:
- Darstellung und Struktur der Aufbau- und Ablauforganisation (15,38 %)
- Erkennen und vermeiden typischer Risiken und Fehlerquellen (38,46 %)
- Durchdringung des Projektinhaltes / Nennung eigener Lösungsansätze (46,15 %)
3. Honorarangebot (30 %)
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.