Neubau Kindertageseinrichtung Eschau Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschau
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63863
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eschau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertageseinrichtung Eschau Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Der Markt Eschau plant den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Eschau.
Der Neubau umfasst insgesamt 136 Kinderbetreuungsplätze, d.h. 3 Kinderkrippen-Gruppen mit insgesamt 36 Betreuungsplätzen und 4 Kindergarten-Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen.
Die Planung sieht die Möglichkeit vor, perspektivisch 1 weitere Kinderkrippen-Gruppe mit bis zu 12 Betreuungsplätzen und 1 weitere Kindergarten-Gruppe mit bis zu 25 Betreuungsplätzen zu integrieren.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 6,2 Mio. EUR brutto. (Bauleitplanung, Grunderwerb, Baukosten und Baunebenkosten)
Das Vorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vgl. LPH 1 + 2 in Form einer vertieften Machbarkeitsstudie, die Grundlage für die weitere Bearbeitung sein sollen, erbracht.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV – Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2021,
— Bauausführung ab Frühjahr 2022,
— Gesamtfertigstellung Ende 2023.
Eschau
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur LPH 3+4, weiter beabsichtigt mit LPH 5-9,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM),
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage sowie der Genehmigung des Bebauungsplanes und dem erfolgreichen Grunderwerb der Grundstücke durch die Gemeinde beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar LPH 1 + 2, in Form einer vertieften Machbarkeitsstudie, erbracht.
Die vorliegende Vorplanung ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bürgstadt
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63927
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.johann-eck.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland