Landkreis Aurich - Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich - MMP V03 "Westermarsch" und V04 "Krummhörn" Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRB19

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emden.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Aurich - Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Natura 2000-Gebieten im Landkreis Aurich - MMP V03 "Westermarsch" und V04 "Krummhörn"

Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRB19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für die EU-VSG 03 "Westermarsch" und V04 "Krummhörn" gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Aurich/Stadt Emden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Managementplans für die EU-VSG 03 "Westermarsch" und V04 "Krummhörn" gemäß §§ 27, 32 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 8 zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4, nebst Besonderen Leistungen, insbesondere der Darstellung des Ist-Zustandes, Luftbildkartierung, Habitatstruktur-Kartierungen von strukturreichen Grünlandkomplexen, Ackermarschen und Intensivgrünland, Biotoptypenkartierung in den strukturreichen Grünlandkomplexen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Gräben und Gewässer, Erfassung von Fledermäusen und Durchführung von Öffentlichkeitsterminen..

Der Landkreis Aurich und die Stadt Emden beabsichtigen für das Schutzgebiet V04 einen gemeinsamen Managementplan zu erstellen. Da die Schutzgebiete V03 und V04 ähnliche Strukturen und Gegebenheiten aufweisen, sollen beide Schutzgebiete in einem Managementplan bearbeitet werden.

Für die Erstellung der Managementpläne hat der Landkreis Aurich in Zusammenarbeit mit der Stadt Emden einen Zuwendungsbescheid nach der Förderrichtlinie "Erhalt und Ent-wicklung von Lebensräumen und Arten - EELA-Pläne" erhalten. Der Managementplan ist inklusive Abrechnung aller erbrachten Leistungen bis zum 31.01.2023 fertigzustellen.

Die Gebiete V03 Westermarsch und V04 Krummhörn liegen im Naturraum Emsmarschen, binnendeichs angrenzend an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Das Gebiet V03 Westermarsch erstreckt sich entlang des Deiches zwischen Greetsiel und Norddeich. Das Gebiet V04 Krummhörn erstreckt sich ebenfalls entlang der Küste zwischen der Stadt Emden und Greetsiel. Beide Vogelschutzgebiete zusammen haben eine Flächengröße von 8.314 ha.

In der Landschaft der überwiegend entwässerten Marsch dominiert Acker- vor Grünlandnutzung in beiden Vogelschutzgebieten. Die weithin offene Struktur ohne größere Gehölzbestände ist charakteristisch. Gliedernde Elemente sind Wasserzüge (Sieltiefs und breite sowie schmale Gräben), einzelne Wasserflächen (insbesondere ehemalige Kleientnahmestellen und Kolke), Röhrichte sowie Schlafdeiche und der Hauptdeich. Aufgrund der geringen Siedlungsdichte sind die Gebiete relativ störungsarm. Sie haben eine herausragende Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse, Enten und Limikolen. Hervorzuheben sind die hohen Bestände von Weißwangen-, Bläss-, Ringel- und Graugans, die in der Leybucht und im Dollart ihre Schlafplätze haben und das Gebiet als Nahrungsraum nutzen. Daneben wird das Gebiet auch stark von Sturm- und Lachmöwen aufgesucht. Eine besondere Bedeutung hat der Raum als Hochwasserrastplatz und

Nahrungsquelle für Limikolen des angrenzenden Wattenmeeres (z. B. Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer, Austernfischer). Als charakteristische Brutvögel sind Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Blaukehlchen, Schilfrohrsänger und Wiesenweihe maßgeblich; die letzten drei Arten haben hier ein Schwerpunktvorkommen in Niedersachsen.

Um ein Leitbild und die darauf aufbauenden Maßnahmen entwickeln zu können, ist es notwendig, zunächst eine Übersicht über die Akteure des Gebietes, inkl. einer Zusammenstellung der Maßnahmen und Zielsetzungen der Entwässerungsverbände, sowie einer Zusammenstellung der laufenden Maßnahmen/Projekte der Landkreise, Gemeinden und Verbände zu erstellen.

Darüber hinaus müssen folgende Grundlagendaten erfasst, bzw. vorliegende Daten hinsichtlich der anstehenden Fragestellungen ausgewertet werden:

- Brutvogeldaten

- Habitatstrukturen

- Biotoptypen, inkl. Gräben

- Rastvogeldaten inkl. Daten zu Schäden durch Gänsefraß

- Nutzungs- und Eigentumssituation

- Vorkommen invasiver Arten

- Vorkommen von Amphibien

- Vorkommen von Fledermäusen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird im Rahmen der Bearbeitung ergänzt.

Auf Basis der bereits bestehenden Kartierungen, sowie der geplanten Kartierungen wird ein naturschutzfachliches Leitbild/Zielkonzept für die Vogelschutzgebiete V03 und V04 erstellt. Unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und kultureller Belange, die insbesondere in den dafür vorgesehenen Arbeitskreisen zu ermitteln sind, wird ein umsetzungsorientierter Maßnahmenplan entwickelt.

Weitere Einzelheiten zu dem Gebiet und den Maßnahmen können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Nähere Informationen zum Gebiet erhalten Sie auch unter:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/natura_2000/downloads_zu_natura_2000/downloads-zu-natura-2000-46104.html

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/45233.html

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Qualität des Projektteams / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: 2. Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: 3. Projekteinschätzung und Vorstellung eines Konzepts anhand des Leistungsbildes / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: 4. Honorarangebot (Vergütung einschließlich pauschalierter Nebenkosten und Besonderen Leistungen) / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EELA-NLWKN, Az. D551.20-22324-AUR-20/883

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 062-157557
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Managementplans für die EU-VSG V03 "Westermarsch" und V04 "Krummhörn"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26605
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRB19

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.

Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2021

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