Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Landkreis Limburg-Weilburg
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg a. d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten privaten Teilnehmer und Gewerbebetriebe im Landkreis Limburg-Weilburg
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten privaten Teilnehmer und Gewerbegebiete über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet (ca. 250) zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download sowie ca. 1660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Planung, Bau und Betrieb eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Los 1 Privathaushalte
Es sollen alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download versorgt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 2 Limburg-Weilburg Nordkreis
Es sollen 116 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Mengerskirchen, Dornburg, Elbtal und Waldbrunn mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 3 Beselich-Merenberg
Es sollen 100 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Beselich und Merenberg mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 4 Weilburg-Weilmünster
Es sollen 199 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Weilburg und Weilmünster mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Zel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualtiät
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 5 Bad Camberg-Selters
Es sollen 190 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Selters und Bad Camberg mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 6 Brechen-Hünfelden-Villmar-Weinbach
Es sollen 175 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Weinbach, Villmar, Hünfelden und Brechen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 7 Runkel
Es sollen 75 Gewerbebetriebe in dem Gewerbegebiet Runkel mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 8 Limburg-Dietkirchen, Eschhofen und Ldhsn
Es sollen 133 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Lindenholzhausen, Eschhofen - ICE Gebiet und Dietkircher Straße bis Limburg Str., Dietkirchen - Am Heiligenstock mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 9 Limburg-Offheim
Es sollen 162 Gewerbebetriebe in dem Gewerbegebiet Offheim mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 10 Limburg südlich BAB A3
Es sollen 195 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten St. Foy Str, und Staffel mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 11 Limburg Industriestraße
Es sollen 112 Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten Industriestraße und Schaumburger Str. mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 12 Elz
Es sollen 111 Gewerbebetriebe in dem Gewerbegebiet Elz mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 13 Hadamar
Es sollen 88 Gewerbebetriebe in dem Gewerbegebiet Hadamar mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten ca. 250 privaten Teilnehmer und ca. 1.660 Gewerbebetriebe in 48 Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Teilnehmern eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Los 14 Sammellos
In dem Los 14 sind alle privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet (ca. 250), mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download ermöglicht und ca. 1660 Gewerbebetriebe mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht.
Los 14 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 umfasst. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 14 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 ist oder auf einzelne Lose keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Das Ausbaugebiet, der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes sowie die durch die Bieter auszufüllenden Formblätter („Teilnahmeantrag“) sind als Anlagen zu dieser Auftragsbekanntmachung auf https://eu.eu-supply.com hinterlegt.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Qualität
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Hessisches Ministerium Für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen („Landesförderrichtlinie“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 Privathaushalte
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 Limburg-Weilburg Nordkreis
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 Beselich-Merenberg
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 4 Weilburg-Weilmünster
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 5 Bad Camberg-Selters
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 6 Brechen-Hünfelden-Villmar-Weinbach
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 7 Runkel
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 8 Limburg-Dietkirchen, Eschhofen und Ldhsn
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 9 Limburg-Offheim
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 10 Limburg südlich BAB A3
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 11 Limburg Industriestraße
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 12 Elz
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 13 Hadamar
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 14 Sammellos
Nationale Identifikationsnummer: 163775
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/