Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 156/21/12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tarmstedt
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27412
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tarmstedt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selsingen
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27446
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selsingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von interaktiven Tafelsystemen
Der Landkreis Rotenburg (Wümme), die Samtgemeinde Selsingen und die Samtgemeinde Tarmstedt beabsichtigen als Schulträger in mehreren Schulen konventionelle Kreidetafeln bzw. veraltete interaktive Tafelsysteme durch neue interaktive Tafelsysteme zu ersetzen.
Ein interaktives Tafelsystem besteht aus einem Tafelsystem mit Whiteboards und einem integrierten, interaktiven Touchdisplay oder einem integrierten interaktiven Beamer.
Kivinan - Das berufliche Bildungszentrum
27404 Zeven
Kivinan - Das berufliche Bildungszentrum
BBS Rotenburg (Wümme)
27356 Rotenburg (Wümme)
BBS Rotenburg (Wümme)
St.-Viti-Gymnasium Zeven
27404 Zeven
St.-Viti-Gymnasium Zeven
Ratsgymnasium Rotenburg
27356 Rotenburg (Wümme)
Ratsgymnasium Rotenburg
Janusz-Korczak-Schule Zeven
27404 Zeven
Janusz-Korczak-Schule Zeven
Förderzentrum Schule am Mahlersberg
27432 Bremervörde
Förderzentrum Schule am Mahlersberg
Grundschule Wilstedt
27412 Wilstedt
Grundschule Wilstedt
Kooperative Gesamtschule Tarmstedt
27412 Tarmstedt
Kooperative Gesamtschule Tarmstedt
Heinrich-Behnken-Schule Oberschule
27446 Selsingen
Heinrich-Behnken-Schule Oberschule
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2018 - 2021, die eine Stückzahl von mindestens 25 interaktiven Tafelsystemen umfassen, beizufügen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2018 - 2021, die eine Stückzahl von mindestens 25 interaktiven Tafelsystemen umfassen, beizufügen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Dem Angebot sind mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2018 - 2021, die eine Stückzahl von mindestens 25 interaktiven Tafelsystemen umfassen, beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.