Belieferung mit Mittagessen und der fakultativen Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 136-359251)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ditzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung mit Mittagessen und der fakultativen Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen
Die Stadt Ditzingen als Auftraggeber (AG) schreibt zum 01.01.2022 (geplanter Leistungsbeginn) die Belieferung von Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen und ausgewiesenen Schulen (bzw. Schulzentren) aus. Die Versorgung mit einem warmen Mittagessen ist vom Auftragnehmer (AN) sicherzustellen. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die unterschiedlichen Schließzeiten im Jahr von Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Die Kindertageseinrichtungen und Schulen werden mit städtischem Personal in Eigenregie bewirtschaftet, mit Ausnahme des Schulzentrums Glemsaue (Los 1) und der 2. Theke an der Wilhelmschule.
Sofern während der Vertragslaufzeit kein städtisches Personal zur Verfügung steht, werden fakultativ weitere Dienstleistungen zur Bereitstellung der Mittagsverpflegung in der jeweiligen Einrichtung beauftragt. Die Beauftragung der fakultativen Dienstleistungen umfasst neben der Belieferung dann auch die Speisenausgabe und alle mit der Speisenausgabe verbundenen Tätigkeiten analog einer Bewirtschaftung in Fremdregie durch den Auftragnehmer. Sie wird nur im Ausnahmefall mit einer Ankündigungszeit von 3 Monaten beauftragt. Sofern der Auftragnehmer die fakultative Dienstleistung nicht selbst erbringen kann, kann er einen Nachunternehmer mit der Leistung beauftragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen