Stadt Itzehoe - Beauftragung von Planungsleistungen für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20851-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Itzehoe - Beauftragung von Planungsleistungen für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: 20851-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Grundsanierung des Sportzentrums Lehmwohld in Itzehoe. Die Grundsanierung des Sportzentrum umfasst neben der Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der barrierefreien Erschließung die energetische Sanierung. Zudem sind Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Planungsleistungen sind Gegenstand dieser Beschaffung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Sportzentrum am Lehmwohld stammt aus dem Jahr 1976 und wird für den Sportunterricht der beiden angrenzenden Schulen und von mehreren Itzehoer Sportvereinen ganztägig genutzt.

Es umfasst zwei Einfeldhallen im Untergeschoss sowie eine Dreifeldhalle im ersten Obergeschoss. Die ebenfalls vorhandenen Umkleide- und Sanitäranlagen befinden sich im Unter- und Erdgeschoss. Der Tribünenbereich fasst ca. 500 Personen. Im ersten Obergeschoss befindet sich zudem ein regelmäßig genutzter Unterrichtsraum.

Gegenstand der Ausschreibung sind Maßnahmen zur Grundsanierung und energetischen Verbesserung des Gebäudes. Einzelheiten zu dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Im Rahmen des 1. BA zur energetischen Fassadensanierung in 2018 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Erneuerung Fassadenverkleidung Eingangsbereich und Treppentürme EG bis UK Dach

- Erneuerung Fassadenverkleidung UG/EG - Bereich Sporthalle IV+V

- Erneuerung Fenster der Treppentürme

- Erneuerung Fenster Sporthallen IV und V

- Eingangsfassade - Metallbau und Fenster

- Ausbau Klassenraum 1.OG

Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll im Wesentlichen im laufenden Hallenbetrieb umgesetzt werden. Teilsperrungen der Hallen und Umkleiden sind, je nach Erfordernis, denkbar. Diese müssen in entsprechenden Terminplänen dokumentiert und an alle Beteiligten kommuniziert werden.

Einzelheiten hierzu sind mit der Auftraggeberin nach Auftragserteilung abzustimmen.

Die Auftragserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbilder der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021). Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Maßnahmen, die dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume zuzuordnen sind. Ihr Leistungsinhalt ergibt sich aus den §§ 34 ff. HOAI, an dessen Leistungsbildern sich der Leistungsumfang orientiert.

Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind dementsprechend die folgenden Leistungsphasen:

- Phase 1: Grundlagenermittlung;

- Phase 2: Vorplanung;

- Phase 3: Entwurfsplanung;

- Phase 4: Genehmigungsplanung;

- Phase 5: Ausführungsplanung;

- Phase 6: Vorbereitung der Vergabe;

- Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe;

- Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung,

- Phase 9: Objektbetreuung.

Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt (stufenweise Beauftragung). Die übrigen Leistungsphasen werden im Bedarfsfalle gesondert von der Auftraggeberin abgerufen.

Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.

Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführungskonzept; zur Wertung der Qualität hat der Bieter ein Konzept vorzulegen. Für die Wertung des Konzepts und des Preises siehe zusätzliche Angaben unter Ziffer VI.3) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 137-365070
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRBA3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die

Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen

gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §

134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021

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