Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 156-413093)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt im Ortsteil Mettlach in der Britter Straße den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte. Unter Beachtung der Raumvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit einer (BGF) von ca. 1.200 qm zu rechnen.

Die Zufahrt soll über die Britter Straße erfolgen. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze orientiert sich in Anlehnung an die LBO an der Anzahl der Gruppen. Hier sind erfahrungsgemäß mindestens 2,5 Stellplätze pro Gruppe vorzusehen. Zusätzlich sollen mindestens 10 weitere Besucherstellplätze, sowie 2 Parkplätze für Küchenpersonal vorgesehen werden. Somit ergibt sich eine erforderliche Gesamtzahl von mind. 27 Stellplätzen.

Einschließlich der Freiflächen und Stellplätze wird mit einem Gesamtgrundstück bzw. Flächenbedarf von ca. 3.500 qm gerechnet. Aufgrund des absoluten Flächenbedarfs und dem potentiellen Grundstücksangebotes wird ein zweistöckiger Kindergarten angenommen. Damit beträgt die erforderliche Baufeldfläche etwa 600 qm.

Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die Teilnehmer in der Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes aufgefordert werden (siehe auch II.2.4) der EU-Bekanntmachung).

Eine kurze Aufgabenstellung ist der Anlage 1 "Aufgabenstellung skizzenhafte Lösungsvorschläge" zu entnehmen.

Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll im Juli 2022 sein, die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende September 2023 vorgesehen. Die Endabrechnung der Maßnahme muss bis Ende Oktober 2023 vorliegen. Aufgrund des Zeitdrucks wird auf eine zeitnahe Realisierung wertgelegt. U.a. kann auch eine modulare Bauweise zielführend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413093

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 09/10/2021
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: