Planung TGA HLS für gemeinsame Kindertagesstätte Eddelak (Gemeinden Averlak, Dingen, Eddelak)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung TGA HLS für gemeinsame Kindertagesstätte Eddelak (Gemeinden Averlak, Dingen, Eddelak)
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) für den Neubau der Gemeinsamen Kindertagesstätte Eddelak (6 Gruppen, ca. 1 700 qm BGF).
25715 Eddelak
Die Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak beabsichtigen den Neubau einer gemeinsamen Kindertagesstätte auf einem Grundstück in Eddelak. Die Kindertagesstätte soll für 6 Gruppen ausgelegt sein. Es wird von einer Größe von ca. 1 700 qm BGF ausgegangen. Die vorläufige Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 und 400 auf der Basis von Kostenkennwerten beläuft sich auf 3,4 Mio. EUR brutto. Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen für die Kindertagesstätte, und zwar für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) iSv § 53 Abs. HOAI, also kurz: HLS, der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI.
Die weiteren Planungsleistungen (Objektplanung, Fachplanung Elektro) wurden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 7 bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Qualitätskriterien im Einzelnen mit Gewichtung:
Methodik/Bearbeitungskonzept (10 %)
Organisation (10 %)
Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (10 %)
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten (25 %)
Verfügbarkeit für das Projekt (15 %).
Die Kriterien und die Bewertungsmethodik waren in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Kindertagesstätte Fachplanung TGA HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide / Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.