Gemeinde Tholey - Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule Hasborn, Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tholey.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Tholey - Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule Hasborn, Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule Hasborn.
66636 Tholey
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule Hasborn.
Die Gemeinde Tholey plant aufgrund steigender Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Freiwilligen Ganztagsschule an einem Standort in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Hasborn einen Neubau für die Nachmittagsbetreuung von 160 Schüler*innen.
Neben Betreuungsräumen soll der Neubau auch eine Mensa mit einer Verteilküche (Essenseinnahme in zwei zeitlich versetzten Gruppen à 80 Schüler*innen), Räumlichkeiten für das Personal der Freiwilligen Ganztagsschule sowie die erforderlichen Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Im Außenbereich sollen Sport- und Spielflächen entstehen.
Im Vorfeld wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus dem März 2021 (Anlage B1), welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, ein Raum- und Flächenprogramm für die Nachmittagsbetreuung von 140 Schüler*innen entwickelt sowie verschiedene Örtlichkeiten für den geplanten Neubau untersucht, aus denen ein favorisierter Standort hervorgegangen ist.
Die weitere Planung soll auf dieser Machbarkeitsstudie aufsetzen. Dabei wird besonderer Wert auf eine zukunftsgerechte technische Ausstattung gelegt, welche u. a. den Anforderungen an die Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten und an den sommerlichen Wärmeschutz gerecht wird.
Es ist beabsichtigt die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (für Anlagengruppe 1)
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A9) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erfor-derlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Ende Juni 2022 abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 2 sind voraussichtlich im Juli 2022 zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab August 2022 zu erbringen.
Der Baubeginn ist im Frühjahr 2023 geplant. Für die Bauausführung ist ein Zeitraum von ca. 12 Monaten vorgesehen.
Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
In Abhängigkeit des jeweils aktuellen Terminplans.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen die unten genannten Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, sowie ggf. von Nachunternehmern). Details zu den Anforderungen können den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern entnommen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Federführende zu benennen, eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft vorzulegen. Außerdem ist die Zuordnung der Leistungen zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters/der Bietergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
- im Bedarfsfall Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Fremdnachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate)
- Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise
Es sind Angaben über die ggf. beabsichtigte Einschaltung von Nachunternehmern zu machen.
Die Details zu den geforderten Angaben und Informationen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen, dem Angebotsbogen und den Formblättern zu entnehmen. Angebotsbogen und Formblätter sind vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft auszufüllen. Die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente sind beizufügen.
Der Bieter muss in seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen (bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft):
- Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Formlose Bankerklärung als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Steuerschulden
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden plus [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden mit jeweils zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Vor Unterzeichnung des Vertrages ist eine entsprechende aktuelle Bestätigung des Haftpflichtversicherers vorzulegen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.)
Mindestanforderungen:
Mindestens 150.000,00 € netto Umsatz für Planungsleistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 "Planung der Technischen Ausrüstung", LP 1 - 9, pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Bieter muss mit seinem Angebotsbogen folgende Anforderungen nachweisen:
- Personelle Kapazitäten
- Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam
Mindestanforderungen:
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Bereich "Technische Ausrüstung" jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, Berechnungssoftware, AVA-Software, Baukostendatenbank, Software Terminplanung und -steuerung)
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) oder Techniker Maschinenbau oder Techniker Elektrotechnik oder Techniker vergleichbarer Fachrichtung.
Die Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
- Mindestens zwei (maximal vier) Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an die Technische Ausrüstung, insbesondere Neubau mit Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 von mindestens 1.000.000,00 € brutto und Baukosten der Kostengruppe 400 von mindestens 350.000,00 € brutto, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 und/oder 5 bis 8 vollständig (jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum vom 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht wurden, die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind und mindestens 3 Anlagengruppen vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen bearbeitet wurden.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen kirchlichen Träger unter Anwendung von GWB, VgV, VOB/A und VOB/B ausgeführt worden sein.
- Über alle Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein.
- Über alle Referenzprojekte müssen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 jeweils mindestens einmal vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht worden sein.
Referenzen, welche folgende Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
- Bei allen Referenzprojekten handelt es sich um Neubauprojekte.
- Für alle Referenzprojekte betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto.
- Für alle Referenzprojekte betragen die Baukosten der Kostengruppe 400 mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto.
- Für alle Referenzen sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen.
- Für alle Referenzprojekte wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 und/oder 5 bis 8 vollständig (jeweils mit Bearbeitungsbeginn und Bearbeitungsende) im Leistungszeitraum 01.01.2013 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung erbracht.
- Für alle Referenzprojekte wurden mindestens 3 Anlagengruppen je Projekt in den zuvor genannten Leistungsphasen erbracht.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Angebotsbogen einzutragen.
Es werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
1) Fachkunde / Erfahrungen des Bieters bei vergleichbaren Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung :
- Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Planung der Technischen Ausrüstung können je Referenzprojekt 40 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt 5 bzw. 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn vier oder mehr Anlagengruppen in einem Referenzprojekt erbracht worden sind. Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit maximal 50 Punkte und insgesamt über alle Referenzprojekte maximal 200 Punkte zu erreichen.
- Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A) im Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung gesammelt wurden, können je Projekt 10 Punkte und insgesamt 20 Punkte erreicht werden. Dabei müssen die Leistungsphasen 6 und 7 im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossen worden sein.
2) Personelle Ressourcen und Verfügbarkeit:
2.1 In Abhängigkeit der Anzahl der festangestellten Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung einschließlich Büroinhaber jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren können je Geschäftsjahr bis zu 10 Punkte erreicht werden. Für zwei festangestellte Ingenieure gibt es 6 Punkte, für drei festangestellte Ingenieure gibt es 8 Punkte und für vier oder mehr festangestellte Ingenieure können 10 Punkte erreicht werden. Die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden hierbei getrennt gewertet.
2.2 In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Projektleitung vor Ort während der gesamten Planungs- und Baumaßnahme können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Verfügbarkeit innerhalb von:
- 2 Stunden (10 Punkte)
- 4 Stunden (8 Punkte)
- 8 Stunden (6 Punkte)
- 12 Stunden (4 Punkte)
- 24 Stunden (2 Punkte)
- mehr als 24 Stunden (0 Punkte)
Hinweis: Je nach Verfügbarkeit werden 0 oder 2 oder 4 oder 6 oder 8 oder 10 Punkte vergeben (keine Addition).
2.3 In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Bauleitung vor Ort während der gesamten Baumaßnahme können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Verfügbarkeit innerhalb von:
- 2 Stunden (10 Punkte)
- 4 Stunden (8 Punkte)
- 8 Stunden (6 Punkte)
- 12 Stunden (4 Punkte)
- 24 Stunden (2 Punkte)
- mehr als 24 Stunden (0 Punkte)
Hinweis: Je nach Verfügbarkeit werden 0 oder 2 oder 4 oder 6 oder 8 oder 10 Punkte vergeben (keine Addition).
3) Honorar:
- Für das Honorar können maximal 100 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält die Maximalpunktzahl.
Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet.
Insgesamt können 370 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungs-/Zuschlagskriterien können der Wertungsmatrix (Anlage A7) entnommen werden.
VgV § 75 (2) in Verbindung mit § 44 (1) Zugelassen sind:
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebotsbogen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bietergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbieter.
Beifügung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz - STTG. Das Formular ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen und beizufügen.
Das Honorarangebot ist in Form des in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formulars Honorarangebot von den Bietern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die beigefügte Infobroschüre zum Vergabeverfahren ist zu berücksichtigen.
2. Allgemeine Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft sind im Angebotsbogen einzutragen.
3. Mehrfachangebote als Einzelbieter oder als Mitglied von Bietergemeinschaften führen zum Ausschluss des Angebots.
4. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Der Nachunternehmer ist zu benennen.
5. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
6. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
8. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bieter entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
9. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
10. Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden.Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
11. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: GTHO-2021-1102
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.