Lieferung von elektrischer Energie für den Kreis Coesfeld und die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0-006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbc-coesfeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für den Kreis Coesfeld und die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben, jeweils getrennt für den Kreis Coesfeld und die WBC.
Lieferung elektrischer Energie an Lieferstellen des Kreises Coesfeld
Lieferung elektrischer Energie für derzeit 77 Lieferstellen (Gebäude, Einrichtungen, Lichtzeichenanlagen des Kreises Coesfeld).
Die Stromlieferung wird als Nieder- und Mittelspannungsversorgung durchgeführt und erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung).
Lieferung elektrischer Energie an Lieferstellen der WBC
Lieferung elektrischer Energie für derzeit 3 Lieferstellen der WBC (Verwaltungsgebäude und Deponieanlagen).
Die Stromlieferung wird als Nieder- und Mittelspannungsversorgung durchgeführt und erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein
- Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG.
- Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Berufs- bzw. Handelsregisterauszug.
-- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein
- Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat.
- Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG:
-- Berufs- bzw. Handelsregisterauszug.
-- Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1 (Kreis Coesfeld):
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Los 2 (WBC):
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Los 1 (Kreis Coesfeld):
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Lieferumfang von mindestens 2.500.000 kWh/a in den Jahren 2018 bis 2020.
Los 2 (WBC):
- Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Lieferumfang von mindestens 2.500.000 kWh/a in den Jahren 2018 bis 2020.
Hinweis: Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 genügt der Nachweis eines Lieferumfangs von insgesamt mindestens 2.500.000 kWh/a.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de) erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattformregistriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen. Die Angebotsabgabe in Textform ist dabei ausreichend. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5974Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.