Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule - DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule - DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231000 Computerbildschirme und Konsolen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand sind Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule gem. Thüringer DigitalPakt-Richtlinie Teil I 2b

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Touch-Displays in der Größe 86 Zoll und dazugehöriger Hard- und Software * Touch-Displays 86 Zoll Menge: 250 Stück * manuelle Höhenverstellung für massive Wand Menge: 250 Stück * Kabelpaket für Display Menge: 250 Stück * Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des digitalen Tafelsystems Menge: 250 Stück * Premiumsupport

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen bezüglich der Wandmontage:

* Option Montagestand für Leichtbauwände zertifizierter Floor-Support für die Boden-Wand Montage zur Unterstützung von Leichtbauwänden.

- Gewicht: £13 Kg

- Belastbarkeit: ³225 Kg

- Abmessung (B x H x T) ca.: 740 mm x 2010 mm x 65 mm

* Option mobiles Rollgestell zertifiziertes Rollgestell - Maximale Traglast bis 270 kg

- Geeignet für Touchpanels von 55“ bis 98“ diagonal

- Abmessungen (BxHxT) ca.: 1200 x 1960 bis 2310 x 850 mm

- Höhe zur Anbringung des Schiebemechanismus einstellbar, um so eine Durchfahrt durch

sämtliche Türen der Schulen zu ermöglichen - Große Kunststoffräder, mind. 125 mm mit Feststellbremsen

- Pulverlackierung schwarz (RAL9005)

- schnelle und einfache Montage

* Option Tafelflügel bestehend aus 2 Seitentafel und 4 Flächen, auf- und zu klappbar.

- VESA-Adapter am Rahmen

- Oberfläche der Seitentafel: Stahlemaille, weiß

- mit Whiteboard-Marker beschreibbar, trocken abwischbar

- Aluminiumrahmen mit Sicherheits-Kunststoffecken

- Magnetische Oberfläche

- Lineaturen und Stahllackierung auf Wunsch ohne Aufpreis möglich

Option Soundsystem in Form einer sogenannten Soundbar (einfache Montage direkt am Display und nicht an der Halterung) - raumfüllender Sound, mindestens 40W

- kompatibel mit dem angebotenen interaktiven Display

- Kopplung mit dem PC muss einfach über drücken einer Taste via Bluetooth (5.0) möglich

- Quellenumschaltung direkt über Taste(n) an der Soundbar

- Lautstärke- und Einstellungsregelung über Fernbedienung

Option OPS-Computer Gerätetyp: Open Pluggable Specification (OPS) Betriebssystem: Windows 10 Professional vorinstalliert CPU: Intel Core i5 10. Generation GPU: Intel UHD Graphics (unterstützt 4K @ 60 Hz) RAM: 8 GB, DDR4x2, 2666MHz Interner Speicher: mind. 256 GB SSD, PCI-e, M.2 Kompatibilität zum interaktiven Display: Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen im Landkreis bei denen sich verschiedenste Inkompatibilitäten zwischen Displays und unterschiedlichen OPS-Rechnern gezeigt haben, wird ein OPS-Modul vom gleichen Hersteller, wie das interaktive Display bevorzugt. Ersatzweise wird ansonsten erwartet, dass der Hersteller des OPS-PC, so er von einem anderen Hersteller stammt verbindlich per Herstellererklärung und unter Benennung von Displayhersteller und genauem Gerätetyp die 100%-ige Kompatibilität erklärt.

TPM: 2.0 Anschlüsse (alle Angaben sind Mindestforderungen):

HDMI Out: 1x (4K) HDMI 1.4 USB 2.0 : 2x USB 3.0: 2x USB-C: 1x (USB 3.1 Gen 2) Kopfhörer: 1x Mikrofon: 1x Netzwerk: Integriert: 10/100/1000 Mbps, AX200, Wi-Fi 6, B Bluetooth® 5.1

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 093-241192
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Vergabe_Nr.: 26-21
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2021

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