Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule - DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule - DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Ausschreibungsgegenstand sind Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule gem. Thüringer DigitalPakt-Richtlinie Teil I 2b
Lieferung von Touch-Displays in der Größe 86 Zoll und dazugehöriger Hard- und Software * Touch-Displays 86 Zoll Menge: 250 Stück * manuelle Höhenverstellung für massive Wand Menge: 250 Stück * Kabelpaket für Display Menge: 250 Stück * Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des digitalen Tafelsystems Menge: 250 Stück * Premiumsupport
Optionen bezüglich der Wandmontage:
* Option Montagestand für Leichtbauwände zertifizierter Floor-Support für die Boden-Wand Montage zur Unterstützung von Leichtbauwänden.
- Gewicht: £13 Kg
- Belastbarkeit: ³225 Kg
- Abmessung (B x H x T) ca.: 740 mm x 2010 mm x 65 mm
* Option mobiles Rollgestell zertifiziertes Rollgestell - Maximale Traglast bis 270 kg
- Geeignet für Touchpanels von 55“ bis 98“ diagonal
- Abmessungen (BxHxT) ca.: 1200 x 1960 bis 2310 x 850 mm
- Höhe zur Anbringung des Schiebemechanismus einstellbar, um so eine Durchfahrt durch
sämtliche Türen der Schulen zu ermöglichen - Große Kunststoffräder, mind. 125 mm mit Feststellbremsen
- Pulverlackierung schwarz (RAL9005)
- schnelle und einfache Montage
* Option Tafelflügel bestehend aus 2 Seitentafel und 4 Flächen, auf- und zu klappbar.
- VESA-Adapter am Rahmen
- Oberfläche der Seitentafel: Stahlemaille, weiß
- mit Whiteboard-Marker beschreibbar, trocken abwischbar
- Aluminiumrahmen mit Sicherheits-Kunststoffecken
- Magnetische Oberfläche
- Lineaturen und Stahllackierung auf Wunsch ohne Aufpreis möglich
Option Soundsystem in Form einer sogenannten Soundbar (einfache Montage direkt am Display und nicht an der Halterung) - raumfüllender Sound, mindestens 40W
- kompatibel mit dem angebotenen interaktiven Display
- Kopplung mit dem PC muss einfach über drücken einer Taste via Bluetooth (5.0) möglich
- Quellenumschaltung direkt über Taste(n) an der Soundbar
- Lautstärke- und Einstellungsregelung über Fernbedienung
Option OPS-Computer Gerätetyp: Open Pluggable Specification (OPS) Betriebssystem: Windows 10 Professional vorinstalliert CPU: Intel Core i5 10. Generation GPU: Intel UHD Graphics (unterstützt 4K @ 60 Hz) RAM: 8 GB, DDR4x2, 2666MHz Interner Speicher: mind. 256 GB SSD, PCI-e, M.2 Kompatibilität zum interaktiven Display: Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen im Landkreis bei denen sich verschiedenste Inkompatibilitäten zwischen Displays und unterschiedlichen OPS-Rechnern gezeigt haben, wird ein OPS-Modul vom gleichen Hersteller, wie das interaktive Display bevorzugt. Ersatzweise wird ansonsten erwartet, dass der Hersteller des OPS-PC, so er von einem anderen Hersteller stammt verbindlich per Herstellererklärung und unter Benennung von Displayhersteller und genauem Gerätetyp die 100%-ige Kompatibilität erklärt.
TPM: 2.0 Anschlüsse (alle Angaben sind Mindestforderungen):
HDMI Out: 1x (4K) HDMI 1.4 USB 2.0 : 2x USB 3.0: 2x USB-C: 1x (USB 3.1 Gen 2) Kopfhörer: 1x Mikrofon: 1x Netzwerk: Integriert: 10/100/1000 Mbps, AX200, Wi-Fi 6, B Bluetooth® 5.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.