Generalsanierung und Erweiterungsneubau Kindertagesstätte St. Paul in Erdweg - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 4-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erdweg
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterungsneubau Kindertagesstätte St. Paul in Erdweg - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 4-9
Die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt als Auftraggeber und Bauherr plant die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau der integrativen Kindertagesstätte „St. Paul“ in der Pater-Cherubin-Str. 1 in 85253 Erdweg. Die Erzdiözese München & Freising KdÖR ist Maßnahmenträger.
Das Areal besteht aus 3 Gebäuden (Pfarrzentrum, Pfarrhaus, Kinderhaus) und steht mit seinen Gebäuden und Freianlagen seit 2019 unter Denkmalschutz. Das Pfarrzentrum und das Pfarrhaus sind nicht Gegenstand der Beauftragung.
Die Kindertagesstätte soll als Teil des Gesamtensembles saniert und erweitert werden.
Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus 3 Gruppen, davon sind 2 Gruppen im denkmalgeschützten Gebäude aus den 70er Jahren und 1 Gruppe im Anbau aus den 90er Jahren. Der geplante Erweiterungsneubau der Kindertagesstätte umfasst 2 weitere Gruppen (1 Kindergarten und 1 Kinderkrippengruppe), soll zum Bestandsgebäude versetzt angeordnet und in Holzbauweise umgesetzt werden. Die Gruppe im Anbau aus den 90er Jahren soll in den Erweiterungsneubau verlagert werden und der Anbau abgerissen werden. Auf dem Gelände sind 8 Stellplätze für Mitarbeiter vorgesehen.
Für die Bauzeit ist eine Containeranlage mit umliegendem Garten als Provisorium für die Kindertagesstätte auf einem Nachbargrundstück vorgesehen.
85253 Erdweg
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 4-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Maßnahme: PRJ-2016-0294, Vergabe-Nr. 126294.
Die LPH 1-3 wurden bereits abgeschlossen. Die Planungen sollen auf die LPH 1-3 eines vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Bisher befindet sich die Energiezentrale für die Gebäude auf dem Areal Pfarrzentrum Erdweg (Pfarrzentrum, Pfarrhaus, Kinderhaus) im Keller des Pfarrzentrums. Bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 wurde für die Versorgung des Kinderhauses die Energiezentrale des Pfarrzentrums vorgesehen und es wurde jedoch nach Abschluss der Leistungsphase 3 beschlossen, dass eine autarke Energieversorgung (d.h. eigener Hausanschluss) für das Kinderhaus vorzusehen ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse fällt nun aller Voraussicht nach in der LPH 3 eine Wiederholungsleistung für die Planung einer autarken Energieversorung des Kinderhauses an. Dies wäre eine besondere Leistung.
Das bereits im Vorentwurf berücksichtigte Konzept zum Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude wurde in LPH 3 weiterverfolgt und ausgearbeitet. Das Bestandsgebäude ist in Holz-/Stahltragstruktur konzipiert. Das Tragwerk bleibt bestehen. Die Fassade ist stark schadstoffbelastet und soll rekonstruiert werden.
Der Erweiterungsneubau ist in Holzmassivbauweise mit Holzbalkenkdecke geplant, ggf. mit Dachbegrünung.
Das Gebäude wird neu erschlossen. Ein autarker Hausanschluss ist vorzusehen. Im Untergeschoss Technikraum sowie in den einzelnen Nutzungseinheiten wird je eine neue Unterverteilung errichtet.
In den Verkehrswegen Fluren und Treppenaufgang erfolgt die Lichtschaltung über Bewegungsautomatik / Dämmerungsschalter. In Freiflächen erfolgt die Lichtschaltung über Dämmerungsschalter und Schaltuhr.
Es soll eine Telefonanlage mit Anschlüssen installiert werden für die Technikräume, Büro und Notruftelefone sowie mobile Telefonapparate für die Betreuer und Klingelruf.
Es soll ein Personenaufzugs errichtet werden. Kabinenabmessungen bei einseitiger Be- und Entlademöglichkeit Breite = 1,10 m, Tiefe = 1,40 m, Höhe = 2,20 m, Türhöhe = 2,10 m, Türbreite= 0,90 m.
An der Gebäudefassade sind Wandleuchten vorgesehen. Im Außenbereich werden vereinzelt Wegeleuchten vorgesehen, Erdkabel und Gebäudeeinführung, eine Energietankstelle für Elektrofahrzeuge.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel bezuschusst.
Voraussichtlicher Zeitplan: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Juni 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung geplant. Der Baubeginn ist voraussichtlich im Juli 2022. Die Fertigstellung wird aller Voraussicht nach am 01.03.2024 sein und die Inbetriebnahme Anfang Juni 2024.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 4-6, gem. § 55 f HOAI 2021;
— Stufe 2: LPH 7-9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wir die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird;
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen;
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss;
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland