Einrichtung und Betrieb eines Bayerischen Testzentrums für den Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Neustadt/WN Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004171
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Bayerischen Testzentrums für den Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Neustadt/WN
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Auftrag des Freistaates Bayern die Einrichtung und den Betrieb eines Bayerischen lokalen Testzentrums zur Durchführung von Testungen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu vergeben. Für die Errichtung und den Betrieb des lokalen Testzentrums werden durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab die erforderlichen Flächen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab sind unter https://www.neustadt.de abrufbar.
Weitere Detaillierte Informationen zum Auftragsumfang sind den zum kostenfreien Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
92637 Weiden i.d.OPf.
Leistungen für die Errichtung, Organisation und Betrieb eines Bayerischen lokalen Testzentrums zur Durchführung von Testungen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Ausgangslage und Zielsetzung:
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele Schutz, Sicherheit und Prävention. Daher hat der Ministerrat am 10. August 2020 die Kreisverwaltungsbehörden mit der Einrichtung und Inbetriebnahme eines „Bayerischen Testzentrums“ bis spätestens 31. August 2020 beauftragt. Gegen Ende der Sommerferien sollte insbesondere für Reihentestungen an Schulen und Kindertagesstätten ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot zur Verfügung stehen. Mit Beschluss vom 27. Oktober 2020 hat sich der Ministerrat dafür ausgesprochen, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Testzentren über den 31. Dezember 2020 bis mindestens 30. Juni 2021 fortzuführen. Mit Beschluss vom 23. März 2021 hat sich der Ministerrat dafür ausgesprochen, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Testzentren über den 30. Juni 2021 hinaus zunächst bis 30. September 2021 fortzuführen. Zudem hat der Ministerrat am 23. Juni 2021 beschlossen, dass in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Schnelltestzentren oder Schnellteststraßen in den lokalen Testzentren eingerichtet werden sollen. Am 27. Juli 2021 hat der Ministerrat beschlossen, die in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten lokalen Testzentren einschließlich der Schnelltestzentren und Schnellteststraßen angepasst an die TestV des Bundes als Testzentren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne des § 6 I Nr. 1 TestV über den 30. September 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Dezember 2021 fortzuführen. Zur Umsetzung beabsichtigt der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab,
die Einrichtung und den Betrieb eines Bayerischen lokalen Testzentrums zur Durchführung von Testungen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu vergeben.
Es besteht eine Option auf einseitige Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber. Dieser kann den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung mehrfach verlängern. Dieses Optionsrecht muss jeweils spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer angezeigt werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt zwölf Monate (30.09.22).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der weiterhin bestehenden und insbesondere aufgrund der derzeit wieder ansteigenden Infektionszahlen mit der Delta-Variante des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurden die Landratsämter durch den Freistaat Bayern beauftragt, die Testzentren vorerst zumindest bis zum 31.12.2021 weiter zu betreiben (vgl. GMS vom 28.07.2021). Durch die nicht absehbare Entwicklung wird nach hiesiger Einschätzung mit einer weiteren Verlängerung der Beauftragung zu rechnen sein. Aufgrund der weiterhin bestehenden epidemiologischen Lage ist insgesamt von einer hinreichend begründeten Dringlichkeit i.S.v. § 15 Abs. 3 VgV auszugehen. Die mit GMS vom 28.07.2021 erfolgte weitere Beauftragung der Landratsämter lässt es unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslaufzeiten mit dem bisherigen Betreiber des Testzentrums nicht zu, die nach § 15 Abs. 2 VgV vorgesehene Angebotsfrist von 30 Tagen (35 Tagen) einzuhalten.
Am Hohlweg 2, Raum C008, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Bieter sind zur Angebotsöffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]