Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 0608-2021-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Los 1 bis 3
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen.
92421 Schwandorf
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Standard-Klassenraum hat eine Raumfläche von ca. 67m² und eine Raumhöhe von ca. 3m, somit ein Raumvolumen von ca. 200m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1000m³/h bis 1200m³/h aufweisen.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225808
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Abschnitt IV: Verfahren
Im Hinblick auf die sich rasant ausbreitende Delta-Variante und dem Ziel, nach den Sommerferien weiterhin uneingeschränkten Präsenzunterricht zu ermöglichen, besteht gem. § 15 Abs. 3 Abs. 3 VgV eine begründete Dringlichkeit.
Die Angebotsfrist wird daher auf 15 Tage gekürzt.
92421 Schwandorf, Spitalgarten 1
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vor zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwandorf.de