Auftrag zur Lieferung von Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder von Erdgas im Lieferzeitraum 2022 bis 2024 an kommunale Abnahmestellen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Referenznummer der Bekanntmachung: 20.23.03/Verg 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthe-Urstromtal
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14947
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuthe-urstromtal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag zur Lieferung von Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder von Erdgas im Lieferzeitraum 2022 bis 2024 an kommunale Abnahmestellen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Lieferung von elektrischer Energie zu 100% aus erneuerbaren Energien zum Festpreis an ca. 73 kommunale Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und an ca. 53 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung im Lieferzeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024 mit einem Liefervolumen von insgesamt ca. 730.000 kWh pro Jahr.
Lieferung von Erdgas zum Festpreis an ca. 31 kommunale Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung im Lieferzeitraum 1.1.2022 bis 1.1.2025 mit einem Liefervolumen von insgesamt 650.000 kWh pro Jahr.
Lieferung von Ökostrom im Lieferzeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024
Gemeinde Nuthe-Urstromtal 14947 Nuthe-Urstromtal
Ökostromlieferung zum Festpreis an ca. 73 kommunale Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung und an ca. 53 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung. Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024. Lieferumfang insgesamt ca. 730.000 kWh jährlich.
Der abzuschließende Ökostromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Um Risikozuschläge bzw. Optionsprämien zu vermeiden, werden die von den Bietern angebotenen Stromlieferpreise in der Angebotsphase indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Lieferung von Erdgas im Lieferzeitraum 01.01.2022 - 01.01.2025
Gemeinde Nuthe-Urstromtal 14947 Nuthe-Urstromtal
Gaslieferung zum Festpreis an insgesamt ca. 31 kommunale Abnahmestellen. Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2025. Liefervolumen von insgesamt ca. 650.000 kWh jährlich.
Der abzuschließende Gasliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Um Risikozuschläge bzw. Optionsprämien zu vermeiden, werden die von den Bietern angebotenen Gaslieferpreise in der Angebotsphase indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (gemäß Anlage 11 zur Leistungsbeschreibung)
Eigenerklärung zum Unternehmen einschließlich einer Erklärung über den Umsatz und die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gemäß Anlage 12 zur Leistungsbeschreibung)
-Referenzliste zur Ökostromlieferung gemäß Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung (bei Abgabe eines Angebots für Los 1)
-Referenzliste zur Gaslieferung gemäß Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung (bei Abgabe eines Angebots für Los 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2024; im Falle einer Vertragsverlängerung: 2. Quartal 2025
1. Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis spätestens Montag, den 30. August 2021, 12:00 Uhr gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung der Fragen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt über Bieterinformationsschreiben, die unter dem in Ziffer I.3. bezeichneten Link abrufbar sind. Es obliegt allein den Bietern, sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen, die gestellten Fragen und erteilten Anworten zu informieren. Die letzte Aktualisierung wird - soweit erforderlich - am 30. August 2021 erfolgen.
2. Der Nachweis über die Lieferung von Ökostrom zu 100% aus erneuerbaren Energien erfolgt über Herkunftsnachweise entsprechend des beim Umweltbundesamt geführten Herkunftsnachweisregisters. Es muss eine Kopplung des Herkunftsnachweises mit der zugrundeliegenden Strommenge (gekoppelte Lieferung) vorliegen.
3. Der Ökostrom- und/oder der Gasliefervertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (2025), wenn er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer fristgerecht gekündigt wird. Im Fall der Vertragsverlängerung erfolgt für das Lieferjahr 2025 eine Anpassung des Strom- bzw. Erdgaslieferpreises an das Niveau der EEX-Terminmarktpreise im Frühjahr 2024.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKXRF37
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bevor ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer bearbeitet wird, muss vorher eine Rüge abgewiesen worden sein (§ 160 Abs. 3 GWB). Einige Fristen sind zu beachten.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthe-Urstromtal
Postleitzahl: 14947
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]